Im übrigen muss z.B. ein privater Blogger nur hinweisen, dass z.B. Daten gespeichert werden....
Als kleine Faustformel kann man sagen, wer sich bisher an deutsches Datenschutzrecht gehalten hat, erfährt jetzt keine große Veränderung.
Die Verordnung (die übrigens seit 2 Jahren schon besteht, die ist nicht neu) ist schlecht kommuniziert, Ja. Aber das wars auch schon mit den negativem.
So und nun zurück zur Urlaubsvorfreude
Ein Hinweis reicht leider nicht, ich muss die Möglichkeit haben zum Widerspruch und zur Löschung meiner Daten und ich muss über die zeitliche Dauer der Verarbeitung /Speicherung hingewiesen werden.
Die DSGVO kehrt außerdem die Beweislast um, das ist grundlegend neu. Jetzt muss der Seitenbetreiber/Blogger/Forenbetreiber/das Unternehmen nachweisen, dass er die Vorschriften grundsätzlich einhält, wenn ein Streit losbricht oder eine Abmahnung vorliegt (jedenfalls bis zu Gewöhnung). Vorher musste der Nachweis eines Fehlverhaltens vorliegen. Es gibt leider derzeit keine Handlungsempfehlungen der Gesetzgebung; hier wurde die DSGVO einfach losgetreten ohne Vorbereitung. Es geht um diese Nachweise der Verarbeitung meiner persönlichen Daten. Dieses sind u.a.: Name, Emailadresse, Adresse, Telefonnummern, usw. usw. Auch dieses Forum muss mich darauf hinweisen, was mit meinen Daten passiert und wie lange diese gespeichert werden usw. usw. Also schon wesentlich mehr als vor dem 25.05.2018. Es fehlen hier schon einige vereinfachende Möglichkeiten, die sicherlich jetzt nach den Erfahrungen in die DSGVO eingearbeitet werden oder durch die Rechtsprechung sich etablieren müssen.