Was passiert wenn ich meinen grüner Einreisezettel verliere?

schlossgeist74

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Hallo,

wir mussten bei der Einreise einen grünen Zettel ausfüllen. Diesen muß man bei der Ausreise wieder vorzeigen. Leider hatte ich diesen Zettel verlohren. Zu meinem Erschrecken sagte mir die Dame am Schalter ich dürfe zwar ausreisen, aber fortan nicht mehr über Miami in die USA einreisen. :cry:
Ist das richtig ????

schlossgeist74

[Betreff für Suche geändert :wink: , Jens]

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Titel bearbeitet,
siehe Forumsregeln
gibsy
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Peter

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....mir ist vor über 10 Jahren auch mal dieser Abschnitt verschuett gegangen - bei der naechsten Einreise gab ´s aber keinerlei Probleme....

Sollte eigentlich nicht passieren aber wie heisst das so schoen:

Shit happens

Das waere eigentlich noch ne schoene Frage auf dem Fragebogen:
Konnten Sie jemals bei der Ausreise den unteren Abschnitt des Formulars NICHT vorzeigen? JA/NEIN


Ich hoffe die sind auch heute noch nicht soooo streng........


Peter
 

Beaver

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Re: grüner Einreisezettel verlohren...

schlossgeist74 schrieb:
Hallo,

wir mussten bei der Einreise einen grünen Zettel ausfüllen. Diesen muß man bei der Ausreise wieder vorzeigen. Leider hatte ich diesen Zettel verlohren. Zu meinem Erschrecken sagte mir die Dame am Schalter ich dürfe zwar ausreisen, aber fortan nicht mehr über Miami in die USA einreisen. :cry:
Ist das richtig ????

schlossgeist74

So was hab ich noch nie gehört, vor 3 Jahren haben 2 Leute aus unserer Gruppe auch den kleinen Abschnitt verloren und nächstes Jahr wieder ohne Probleme eingereißt.

Meistens werden die Dinger im Reisepaß festgetackert.....kommt aber auch auf den Beamten an....
 

Geli

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Nimm doch das nächste Mal eine Büroklammer mit.
Damit befestige ich immer das gute Stück im Pass fest.Somit erübrigt sich langes Suchen und verloren geht auch nichts.
Liebe Grüsse
Geli :D
 

konse

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hatte auch das problem vor zwei jahren, hab dann in münchen in der us-botschaft mal angefragt. die sagten dann, dass es kein problem beim nächsten einreisen geben dürfte :wink: . und bei der nächsten einreise gab es dann auch keine probleme, :D denk aber auch dass es immer auf den beamten drauf ankommt.
 
OP
S

schlossgeist74

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Re

Eure antworten beruhigen mich ein wenig! Nächstes mal werde ich den Zettel bestimmt nicht verliehren. Ich werde eigens eine Büroklammer mitnehmen oder am besten direkt einen Prittstift! :LOL:

Schlossgeist74
 

scoutgirl

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Ist mir auch mal passiert, wir waren auf dem Landweg von Canada in die USA eingereist und wollte nach Wiedereinreise in CAN evtl. noch mal in die USA, doch statt dessen sind wir von CAN aus abgeflogen. Daher wurde der Zettel nicht entfernt. Die Auskunft der Botschaft war damals, den grünen Abschnitt zusammen mit einem Beleg der Ausreise innerhalb der erlaubten 3 Monate (Flugticket des Rückflugs) einzusenden. Das habe ich so gemacht und danach keine Probleme mehr gehabt.
 

Beate

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Schlossgeist, hast Du mitgekriegt, ob Dein Pass bei der Ausreise durch den Scanner gezogen wurde? Dann sollte erfasst sein, dass Du ausgereist bist. Heb' aber auf jeden Fall Deine Bordkarte vom Rückflug auf und nimm' sie bei der nächsten Einreise mit.

Gruß aus Florida 8)
Beate
 

Peter

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...die US-Botschaft schreibt hierzu unter dem Titel:

Was Sie tun müssen, falls Sie bei der Ausreise aus den USA vergessen haben, das Formular I-94 abzugeben

Vorgehensweise für den nachträglichen Nachweis der Ausreise aus den Vereinigten Staaten

Wenn Sie aus den Vereinigten Staaten wieder ausgereist sind, ohne dass der Ausreisebeleg des Immigration and Naturalization Service (INS), d.h. Formular I-94 (weiss) bzw. Formular I-94W (grün), aus Ihrem Reisepass entfernt worden ist, bedeutet das, dass Ihre Abreise nicht korrekt erfasst worden ist. Sie sind für die korrekte Erfassung Ihrer Ausdreisedaten verantwortlich. Sie müssen INS gegenüber geeignete Nachweise erbringen, damit wir Ihre rechtzeitige Ausreise aus den Vereinigten Staaten erfassen können. Diese werden Ihre vorher erfassten Daten zu Ihrer Ankunft in den U.S.A. vervollständigen.

Wenn Sie eine rechtzeitige Ausreise aus den Vereinigten Staaten nicht nachweisen können, oder wenn Sie diesbezüglich nicht über andere glaubhafte Nachweise verfügen, wenn Sie das nächste mal in die Vereinigten Staaten einzureisen beabsichtigen, könnte INS zu dem Urteil gelangen, dass Sie sich über die gesetzliche Frist hinaus in den Vereinigten Staaten aufgehalten haben. In diesem Fall könnte sich Ihr Visum beim nächsten Einreiseversuch als ungültig erweisen oder Sie könnten umgehend zu Ihrem letzten ausländischen Reiseziel zurückgeschickt werden.

Insbesondere Besucher, die unter die Regelung zur Aufhebung der Visumspflicht fallen, aber über die gesetzliche Frist hinaus in den Vereinigten Staaten geblieben sind, können zukünftig ohne vorherige Erteilung eines Visums durch ein U.S. Konsulat nicht mehr in die Vereinigten Staaten einreisen. Sollten Sie trotzdem bei Ihrer Ankunft in den U.S.A. ohne Visum die Einreise aufgrund der Regelung zur Aufhebung der Visumspflicht beantragen, könnten U.S. Einwanderungsbeamte Ihre umgehende Rückkehr zum letzten ausländischen Reiseziel anordnen.

Um Ihre Ausreise zu verifizieren, akzeptiert INS u.a. folgende Nachweise:

· Die originalen Bordkarten, die Sie verwendet haben, um aus den Vereinigten Staaten auszureisen
· Photokopien von Einreise- oder Ausreisestempeln in Ihrem Pass, aus denen Ihre Einreise in ein anderes Land hervorgeht nachdem Sie die Vereinigten Staaten verlassen haben (Sie sollten alle Passseiten kopieren, die nicht völlig leer sind, sowie die Seite mit den Angaben zu Ihrer Person bzw. Ihrem Photo), und
· Photokopien anderer geeigneter Nachweise, wie z.B.:

- Datierte Gehaltsabrechnungen oder anderweitige Belege von Ihrem Arbeitgeber aus denen hervorgeht, dass Sie nach Ihrer Ausreise aus den Vereinigten Staaten in einem anderen Land gearbeitet haben
- Datierte Kontoauszüge aus denen hervorgeht, dass Sie sich nach Ihrer Ausreise aus den Vereinigten Staaten in einem anderen Land aufgehalten haben
- Ausbildungsnachweise über den Besuch einer Ausbildungsstätte ausserhalb der Vereinigten Staaten aus denen hervorgeht, dass Sie sich nach Ihrer Ausreise aus den Vereinigten Staaten in einem anderen Land aufgehalten haben
- Datierte Kreditkartenquittungen mit Ihrem Namen, aber nach Unkenntlichmachung Ihrer Kreditkartennummer, über Käufe, die Sie getätigt haben nachdem Sie die Vereinigten Staaten verlassen haben und aus denen hervorgeht, dass Sie sich nach Ihrer Ausreise aus den Vereinigten Staaten in einem anderen Land aufgehalten haben.
Ihre Aussage wird ohne die Vorlage von Nachweisen wie oben angegeben nicht bearbeitet.
Sie sollten uns nur gut leserliche Kopien oder, wenn möglich, Originale zuschicken. Wenn Sie Originale schicken, sollten Sie eine Kopie davon behalten. INS kann nach der Bearbeitung Ihres Antrags keine Originale zurücksenden. Bitte senden Sie uns ausserdem einen erklärenden Brief in Englisch, damit wir Ihren Fall besser beurteilen und Ihre Daten schneller korrigieren können. Bitten senden Sie Ihren Brief mitsamt beiliegenden Nachweisen ausschliesslich an die folgende Addresse:

ACS – INS SBU
P.O. Box 7125
London, KY 40742-7125
USA

Bitte schicken Sie Ihren Ausreisebeleg (Formular I-94) bzw. entsprechende Nachweise nicht an ein U.S. Konsulat, eine U.S. Botschaft, irgendein anderes INS Büro in den Vereinigten Staaten oder irgendeine andere Adresse als die oben angegebene. Nur dort können wir die notwendingen Korrekturen an Ihren INS Daten vornehmen lassen, um Ihnen zukünftige Unannehmlichkeiten zu ersparen.


Quelle: Botschaft der USA


Peter
 
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