Ärger mit Vermieter

malu74

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Hallo,

ich würde gerne Eure Meinung zu folgender Situation hören, ob ich da falsch denke oder der Vermieter.

Wir haben im Juli 2020 eine Ferienwohnung für 5 Tage gebucht im Mai diesen Jahres gebucht.
Wegen Corona haben wir diese im Februar auf den August verschoben, konnten dann aber nur noch 4 Tage. Da gab es schon die erste Diskussion, dass ich den Mietpreis nicht um einen Tag gekürzt bekomme, da angeblich eine Mindestmietdauer von (ich glaube es waren sogar 7 Tage) vorgeschrieben ist. Dass es vorher auch mit 5 ging, habe ich dann einfach mal so hingenommen. Wir haben uns darauf geeinigt, dass ich den einen Tag bei Ihnen als Gutschrift hinterlegt bekomme, falls wir wieder mal buchen.

Nun mussten wir leider aus persönlichen Gründen die ganze Reise stornieren. Dies geschah 94 Tage vor Reiseantritt. Lt. seinen Stornobedingungen ist eine Zahlung in Höhe von 30% bei 60 Tagen vor Reiseantritt fällig.
Der Vermieter ist allerdings der Meinung, das es gar nichts zurück gibt (haben leider schon alles bezahlt), da ja das ursprüngliche Datum Mai war.

Was meint ihr dazu?.
 

gila

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Wie lange konntest du kostenlos stornieren ursprünglich?
Warum hast du verschoben und nicht storniert und neu gebucht?

Wenn das Verschieben reine Kulanz des Vermieters war und es keine kostenfreie Stornomöglichkeit gab, kann er die Regeln vorgeben.
Persönliche Gründe sind ja was für dich, aber der Vermieter muss ja darauf keine Rücksicht nehmen. Auch im Mai musste er ja wegen Corona nicht verschieben, in den USA ist ja alles offen. Dafür, dass du nicht einreisen kannst, haftet er ja nicht. Wenn er Kulanz anbietet, ist es gut - er will ja auch in Zukunft wieder Kunden haben. Aber gezwungen ist er nicht.
 
OP
M

malu74

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Hallo gila,
eine kostenlose Stornierung war zu keiner Zeit möglich, deshalb haben wir verschoben. Die persönlichen Gründe spielen hier auch keine Rolle, wir haben eine Versicherung, welche auch eintritt. Die Frage ist nur, ob die Versicherung seine Forderung akzeptiert. Hätte ich nicht so frühzeitig alles gezahlt, hätte er sein Geld noch gar nicht. Ich finde es einfach frech, den komplett gezahlten Mietpreis einzubehalten, obwohl ich mehr als seine geforderten 60 vor Reiseantritt storniert habe.
 

tozupi

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Ich kann Dich verstehen, aber auch einen Vermieter. Das Verschieben ist im Grunde ja schon eine Kulanzleistung. Jetzt jat er im dümmsten Fall die Wohnung in dem ersten zeitraum nicht vermietet bekommen und kein Geld. Jetzt soll er nochmal einen geblockten Zeitraum wieder "frei" machen und nochmal das Ridiko tragen, eine Leere Einheit zu haben... Aus seiner Sicht ja verständlich.

Natürlich ist das von der Sache nicht ganz OK, da eine Vermietung... auch günstiger(Dafür ist ja die Stornogebühr) - sicher immer machbar ist. Aber hier gibt der Vermieter die Regeln vor, und ich glaube, wenn man sich nicht "normal" miteinander einigt, hat man keine Chance.
 

gila

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Wenn nie eine kostenlose Stornierung möglich war, dann hast du mit der Kulanz des Verschiebens auch die Bedingungen des Vermieters akzeptiert. Du hattest nur leider eine andere Vorstellung davon - das wäre gut gewesen, wenn der Vermieter dir mitgeteilt hätte, wie er sich das vorstellt.
Wenn er nicht zugestimmt hätte zu verschieben, wäre ja inzwischen auch alles „verloren“ gewesen?

Dass er für 4 Tage in der Hochsaison das gleiche wie für 5 Tage im Mai verlangt, halte ich zwar für un-nett, aber nicht verwerflich.

Ich denke, es kommt darauf an, ob der Vermieter euch wieder als Gast haben will. Wenn ja, dann würde er euch sicher mehr entgegenkommen.
Und wenn euch ohnehin die Versicherung den Ausfall bezahlt, freut euch und bucht nächstes Mal woanders.
 
OP
M

malu74

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OK, aber sehen wir den Fall mal so: Was wäre, wenn wir noch nicht den gesamten Reisepreis bezahlt hätten, dieser wäre erst Ende Juni fällig! Ich glaube kaum, dass er diesen dann noch verlangt hätte. Genau aus diesem Grund bin ich auch der Meinung, dass die Einbehaltung des kompletten Reisepreises schlicht und einfach ....ist. Ich sehe sehr wohl auch die Sicht des Vermieters, ich komme selbst aus der Reisebranche, aber wenn bei uns einer, eine Reise für Mai Bucht, diese dann in den August verschiebt, verlange ich nicht im April die Stornokosten für Mai. Die Anzahlung einbehalten Ja, aber der Rest geht zurück!
 

gila

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Ich fände es persönlich ärgerlich und würde daraus lernen, in Zukunft genau festzulegen was bei Vertragsänderung (Umbuchung) gilt. Manchmal lernt man ja nur aus solchen Gegebenheiten.

Wie man es selbst anders machen würde, hat leider keine rechtliche Handhabe.
Auch wenn wir alle deiner Meinung wären, hilft das wenig.
Aber du kannst ja einen amerikanischen Anwalt beauftragen, deine Rückzahlung zu erstreiten.
 
G

Gelöschtes Mitglied 8470

Gast
Wenn ihr einen neuen Vertrag gemacht habt, dann gelten die StornobedIngungen wie du sie gerne hättest. Gilt der alte noch dann sehe ich eher schwarz. In jedem Fall finde ich es schade, dass man in diesen Zeiten so auseinander geht. Eine Lösung wäre auch gewesen, euch den Gesamtbetrag als Gutschrift für die nächste Reise zu geben. So kann er das Geld behalten und trotzdem neu vermieten. Das würde ich mal vorschlagen...
 

DigitalOlli

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OK, aber sehen wir den Fall mal so: Was wäre, wenn wir noch nicht den gesamten Reisepreis bezahlt hätten, dieser wäre erst Ende Juni fällig! Ich glaube kaum, dass er diesen dann noch verlangt hätte. Genau aus diesem Grund bin ich auch der Meinung, dass die Einbehaltung des kompletten Reisepreises schlicht und einfach ....ist. Ich sehe sehr wohl auch die Sicht des Vermieters, ich komme selbst aus der Reisebranche, aber wenn bei uns einer, eine Reise für Mai Bucht, diese dann in den August verschiebt, verlange ich nicht im April die Stornokosten für Mai. Die Anzahlung einbehalten Ja, aber der Rest geht zurück!

Ich frag mich was du jetzt genau möchtest?

Hast du eine Versicherung, und dein Grund deckt diese ab, kann es dir doch völlig egal sein wie viel die Stornokosten sind.
Lass dir vom Vermieter bestätigen das die Stornokosten bei 100% liegen und reiche dies bei der Versicherung ein
 
OP
M

malu74

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Also möchtest Du weniger andere Meinungen hören, sondern möchtest eher in Deiner bestärkt werden?
Nein, das möchte ich nicht. Es ist für mich einfach nur absolut unverständlich, da ich diese Vorgehenweise wirklich noch nie so erlebt habe.
 

Michael1893

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Ich würde das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Wenn Du in der Tat einen relevanten persönlichen Storno-Grund hast, lässt sich bestimmt drüber reden. Erzähl es ihm einfach, manchmal hilft sprechen.

Und ansonsten schließe ich mich den anderen an, deine Versicherung zahlt, also nicht aufregen.

Gruß aus OWL
Michael
 

Saarbotakt

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Nein, das möchte ich nicht. Es ist für mich einfach nur absolut unverständlich, da ich diese Vorgehenweise wirklich noch nie so erlebt habe.

Ich behaupte mal, dass du bisher auch noch nie wegen einer Pandemie den ursprünglichen Termin verschieben und den neuen Termin dann stornieren musstest.
Ich persönlich kann die Argumentation de Vermieters nachvollziehen. Er kam euch ja mit der Umbuchung schon entgegen.
Wir hatten übrigens im letzten Jahr eine Ferienwohnung in Portugal reserviert und bereits gezahlt (noch vor Corona) und mussten dann wegen Corona stornieren. Wir haben uns mit der Vermieterin auf eine Erstattung von 50 % geeinigt und den Rest bekommen wir angerechnet wenn wir nach Corona nochmal buchen.
 
OP
M

malu74

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Ich behaupte mal, dass du bisher auch noch nie wegen einer Pandemie den ursprünglichen Termin verschieben und den neuen Termin dann stornieren musstest.
Ich persönlich kann die Argumentation de Vermieters nachvollziehen. Er kam euch ja mit der Umbuchung schon entgegen.
Wir hatten übrigens im letzten Jahr eine Ferienwohnung in Portugal reserviert und bereits gezahlt (noch vor Corona) und mussten dann wegen Corona stornieren. Wir haben uns mit der Vermieterin auf eine Erstattung von 50 % geeinigt und den Rest bekommen wir angerechnet wenn wir nach Corona nochmal buchen.

Also auch wesentlich kulanter als unserer. Egal, habe dieses Thema und auch diesen Vermieter abgehakt. Wir waren ALLE von der Pandemie betroffen, aber alle reden immer nur von den armen Vermietern.
Wir freuen uns jetzt auf nächstes Jahr, haben neu gebucht:cool:
 

Holm

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Man bucht und muss aus was für Gründen auch verschieben. Der Vermieter ist kulant und geht darauf ein. Die Verschiebung gestaltet man dann so, das die Stornofrist ausgehebelt würde.
Möchte Dir nicht diese Absicht unterstellen, aber ich kann den Vermieter voll verstehen und würde geschäftlich eben so reagieren.
Auch das Argument von Dir, das trotz 7 Mindestmittagen 5 akzeptiert wurden und der Vermieter demzufolge auch bei 4 Tagen kulant sein muss, ist für mich nicht nachvollziehbar.

Wie würdest Du reagieren, wenn Deine Position die des Vermieters wäre? Ich könnte mir es denken.
 

Lordadmiral

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Wurde die im Februar vorgenommene Änderung des Mietvertrages schriftlich festgehalten oder wurde dies nur im persönlichen oder telefonischen Gespräch vereinbart? Wenn keine schriftliche Fixierung der Änderung erfolge, dürfte es schwierig sein eine Forderung auf Herausgabe des Mietpreises bzw. eines Teils des Mietpreises durchzusetzen (Beweislast). Schließlich hat der Vermieter zum ursprünglichen Termin das Mietobjekt zur Verfügung gestellt und somit seinen Teil des Vertrages erfüllt.

Wurde die Änderung schriftlich vereinbart und hierbei der neue Mietzeitraum genannt, so gilt, sofern keine Sonderregelung bezüglich der Stornogebühren vereinbart wurden, als Mietbeginn der Anfang des neuen Mietzeitraums. In diesem Fall müsste meiner Meinung nach eine Rückerstattung von 70% des Mietpreises erfolgen.

Ein andere Frage ist, ob es sich lohnt hierfür einen Gerichtsprozess mit den damit verbundenen Kosten und Risiken anzustreben oder ob es vielleicht doch besser ist, der Versicherung den Fall zu melden und auf Erstattung von dieser Seite zu hoffen.
 

redking

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...wenn doch die Versicherung eh zahlt, hätte ich hie gar kein Thema aufgemacht.

Zu Deiner Frage:
wegen den paar Tagen, der Vermieter ist wohl eine Krämerseele.
Ich hätte gesagt, ich lasse Euch das Geld als Guthaben für eine neue Buchung stehen, diese muß dann aber über 7 Tage und innerhalb 2021 / 2022 laufen. Alles andere hätte ich wohl nicht akzeptiert.

Meine Stornoerfagrung:
Ich hatte bei der Erstbuchung mit anschließenedem Coronastorno angeboten bekommen, 50% Rabatt auf die 30% Stornogebühr oder Umbuchung:

-im November 2019 für 2020 gebucht,
-dann im Januar 2020 auf Mai 2021 umgebucht,
-dann im Januar 2021 auf 2022 umgebucht

Vermieter und Agentur haben voll mitgemacht! Das war mir eine ausführliche Spitzenrezession in Google wert und man bucht dort gern wieder (wie bereits vier mal in den letzten 14 Jahren).
 

Paula64

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Sagst Du uns noch den Vermieter und die Agentur?! Vielen lieben Dank!
 
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