Welches Recht gilt?

compas48

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Ich habe einige Differenzen mit einem Vermieter, es geht um coronabedingte Stornierungen und die Frage über die Höhe der Rückerstattung.
Meine konkrete Frage:
Kann ein deutscher Vermieter in einem Vertrag mit einem deutschen Mieter für ein in den USA liegendes Objekt durch den Hinweis im Vertrag „ es gilt Florida - USA Recht“ deutsches Recht außer Kraft setzen?

Vielen Dank Dieter
 

Anselm

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Warum sollte er das nicht können? Das Mietobjekt befindet sich auf US-amerikanischem Boden, dort fallen auch die Steuern für die Vermietung an.
Ist es nicht so, dass bei Vacation Rentals in Florida automatisch US-Recht gilt?!
Meine das mal gehört zu haben, bin mir aber nicht 100-prozentig sicher.
Eine Ausnahme wäre die Buchung über einen Reiseveranstalter oder eine Buchungsplattform wie FEWO-direkt.
Die Hausbesitzer im Forum dürfen mich gerne verbessern.
 

tobie

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Ich habe einige Differenzen mit einem Vermieter, es geht um coronabedingte Stornierungen und die Frage über die Höhe der Rückerstattung.
Meine konkrete Frage:
Kann ein deutscher Vermieter in einem Vertrag mit einem deutschen Mieter für ein in den USA liegendes Objekt durch den Hinweis im Vertrag „ es gilt Florida - USA Recht“ deutsches Recht außer Kraft setzen?

Vielen Dank Dieter


Ja, kann er.
Und zwar sobald beide Vertragspartner dem durch unterzeichnen des Vertrages zugestimmt haben.

Anders gesagt, der Vertrag unterliegt dem von beiden Parteien gewähltem Recht.

Es gibt auch keine Automatismen wie Wohnsitz, Steuern oder dergleichen.
 
OP
compas48

compas48

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Ja, kann er.
Und zwar sobald beide Vertragspartner dem durch unterzeichnen des Vertrages zugestimmt haben.

Anders gesagt, der Vertrag unterliegt dem von beiden Parteien gewähltem Recht.

Es gibt auch keine Automatismen wie Wohnsitz, Steuern oder dergleichen.
Danke Tobie für die Info, habe ich schon befürchtet.
 
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