Jetzt hat ein höchstrichterliches Urteil endgültig Klarheit geschafft:
Früher ging das gar nicht so einfach. Da wurden die Meilen nur dem Fluggast persönlich (unabhängig davon wer das Ticket bezahlt hat) gut geschrieben. Eine Übertragung war auf andere war gar nicht möglich...
times have changed
Peter
Quelle: http://www.tagesschau.de/aktuell/meldun ... 54,00.htmlDienstliche Bonusmeilen gehören Arbeitgeber
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Dienstlich erworbene Flugmeilen
gehören dem Arbeitgeber, der für die Flüge bezahlt hat. Geklagt hatte ein
Angestellter, der viel im Ausland unterwegs ist und die Meilen dem
Unternehmen zur Verfügung stellen sollte. [...]
Früher ging das gar nicht so einfach. Da wurden die Meilen nur dem Fluggast persönlich (unabhängig davon wer das Ticket bezahlt hat) gut geschrieben. Eine Übertragung war auf andere war gar nicht möglich...
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Peter