Erstattung bei Abweichung vom Tourplan? RCC

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Hallo Gemeinde.
Ich hab mal ganz aktuell eine Frage:
Ich befinde mich an Bord der Enchantment of the seas auf dem Rückweg Richtung Miami.
Die gebuchte Tour über 3 Tage sollte am ersten Tag einen Stop auf der RCC-Sandbank CocoCay
beinhalten.Dieser Stop ist ausgefallen weil der Wellengang den Betrieb der Tenderboote nicht zuliess.
Wir sind dann vorzeitig in Nassau angekommen (nachts).
Kann man für den entgangenen Beachtag eine Minderung oder Erstattung geltend machen?
Hat man da bei RCC Chancen?

Danke schonmal für Tipps oder Erfahrungen.
Gruß vom Atlantik....(n)
 

Seiersberger

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Quelle: https://www.royalcaribbean.de/reisebedingungen.htm

Punkt 7 Leistungsänderungen
...
7.2 Über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeiten und/oder der Routen der Kreuzfahrt, z. B. aus Sicherheits-oder Witterungsgründen, entscheidet allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän. Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung, des Fluggerätes, der Fluggesellschaft sowie Zwischenlandungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit der Gesamtzuschnitt der Reise dadurch nicht beeinträchtigt wird. Der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise ist dann beeinträchtigt, wenn deren Wert oder deren Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrage vorausgesetzten Nutzen aufgehoben oder mehr als nur unerheblich gemindert ist. Dies bestimmt sich vor allem anhand der Reisedauer, der Reisezeit und anhand des Reisepreises.
 

Sancap

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Hallo Gemeinde.
Ich hab mal ganz aktuell eine Frage:
Ich befinde mich an Bord der Enchantment of the seas auf dem Rückweg Richtung Miami.
Die gebuchte Tour über 3 Tage sollte am ersten Tag einen Stop auf der RCC-Sandbank CocoCay
beinhalten.Dieser Stop ist ausgefallen weil der Wellengang den Betrieb der Tenderboote nicht zuliess.
Wir sind dann vorzeitig in Nassau angekommen (nachts).
Kann man für den entgangenen Beachtag eine Minderung oder Erstattung geltend machen?
Hat man da bei RCC Chancen?

Danke schonmal für Tipps oder Erfahrungen.
Gruß vom Atlantik....(n)

.... und wenn es den stop in Coco Cay gegeben hätte, dann wäre es ne Erstattung weil man bei der Schaukelei Seekrank wurde...? Ts, ..ts...
 

Tajana

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RCL schließt zwar mit seinen AGB's solche Ansprüche aus, allerdings hat man nach deutschem Reiserecht trotzdem unter Umständen ein Recht auf Reisepreisminderung, zumindest wenn die Kreuzfahrt in einem deutschen Reisebüro gebucht wurde und nicht direkt bei RCL Amerika. Nach meiner Erfahrung wird RCL allerdings nur auf seine AGB's verweisen und freiwillig kein Geld überweisen, man muss schon die Bereitschaft haben, diesen Minderungsbetrag (google mal: Würzburger Tabelle) vor Gericht einzuklagen. Da muss jeder selbst entscheiden, ob sich der Aufwand und die Anwalts- und Gerichtskosten lohnen ...
 

MaRiBi

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Hallo Gemeinde.
Ich hab mal ganz aktuell eine Frage:
Ich befinde mich an Bord der Enchantment of the seas auf dem Rückweg Richtung Miami.
Die gebuchte Tour über 3 Tage sollte am ersten Tag einen Stop auf der RCC-Sandbank CocoCay
beinhalten.Dieser Stop ist ausgefallen weil der Wellengang den Betrieb der Tenderboote nicht zuliess.
Wir sind dann vorzeitig in Nassau angekommen (nachts).
Kann man für den entgangenen Beachtag eine Minderung oder Erstattung geltend machen?
Hat man da bei RCC Chancen?

Danke schonmal für Tipps oder Erfahrungen.
Gruß vom Atlantik....(n)

Warum sollte denn ein Anspruch bestehen, wenn der Kapitän aus Sicherheitsgründen entschieden hat, den Ort nicht anzufahren? Wäre es Dir lieber gewesen, Du hättest im Tenderboot einen Looping gedreht oder es wäre etwas anderes schlimmes passiert? Es wird wohl keine böse Absicht dahinter gesteckt haben, den Kreuzfahrern CocoCay vorzuenthalten. Genau für solche Fälle gibt es den Passus der höheren Gewalt!

Es ist echt verwunderlich, aus welchen Gründen manche Leistungen geltend machen wollen...
 
OP
P

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@ Tajana + Seiersberger:

Danke für den Hinweis auf die AGB,die hab ich spontan an Bord nicht gefunden.
In Punkt 7.2 der AGB sind Beeinträchtigungen der Reise ja nicht völlig ausgeschlossen,sie werden dort nur über die Atribute
Reisedauer,Reisezeit und Reisepreis definiert,mit dem Zusatz *vor allem*.....also nicht ausschliesslich über diese 3 Eigenschaften...


Zu dem dümmlichen und sinnfreien Posting von Sancap:

Vielleicht solltest du deine sehr eingeschränkte Sicht auf solche Zusammenhänge mal überdenken.
Die Reise wird vom Veranstalter genau beschrieben,der Aufenthalt auf CocoCay wird als Highlight der Reise auf der Internetseite von RCC stark beworben und angepriesen.Somit ist dieser Teil der Reise absolut Preis- und Wertbildend im Sinne der AGB.
Ausserdem wurde zwar die Gesamtreisedauer nicht geändert,es ist jedoch ein kompletter *Landtag* ersatzlos entfallen.
Dadurch wurde mehr Zeit auf dem Schiff verbracht als an Land.Das ändert durchaus das Wesen der durch den Veranstalter massiv beworbenen Reise.Immerhin sind die (bezahlten und versprochenen) Möglichkeiten an Land deutlich anders (besser)als an Bord....
Man kann also durchaus von einer Änderung *des Gesamtzuschnitts der Reise* sprechen (siehe AGB).


Für das ähnlich zu bewertende Posting von Seiersberger:

Habe ich irgendwo die Entscheidung des Kapitäns kritisiert? Ich habe lediglich gefragt ob es bei solche elementaren Veränderungen einer bezahlten und vertraglich zugesicherten Leistung einen Ersatzanspruch gibt.
Tipp: Erst Beitrag lesen,dann antworten....
 

Nine

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Keine Ahnung warum man gleich anfangen muss sich gegenseitig anzupampen :unsure: Vielleicht nicht grad der beste Einstieg für ein erstes Posting....

Klar ist es blöd, wenn eine Destination ausfällt, hatten wir auch schon, leider auch Cococay. Die Sicherheit der Passagiere geht nunmal vor und man hat auf Wetter und Strömungen keinen Einfluss. Solche Dinge sind wie bei Flügen auch nunmal von Preisminderungen ausgeschlossen.

Ich selber weiß auch nicht, wie man auf die Idee kommt, aber das ist ja auch jedem selbst überlassen, wie er mit so einer Änderung umgeht. ICH für meinen Teil fand es schade, aber nicht schlimm, und habe einfach den Tag am Schiff genossen. :sun:
 

FFMler

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Ich war dieses Jahr mit der Enchantment unterwegs und mein Highlight war der Aufenthalt auf CocoCay.

Wenn es Wetterbedingt ausgefallen wäre, hätte ich auf jeden Fall versucht etwas als Entschädigung herauszuholen.

Klar muss der Kapitän wegen dem Wetter entscheiden, ob er die Insel anfährt oder nicht.
Ich vergleiche mal so: Wenn mann eine Flugverspätung oder gar einen Ausfall wegen des Wetters hätte, würde man auch versuchen eine Entschädigung zu erhalten.
 

tropical-breeze

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...... Wenn mann eine Flugverspätung oder gar einen Ausfall wegen des Wetters hätte, würde man auch versuchen eine Entschädigung zu erhalten.

wuerde man ? Was kann denn eine Fluggesellschaft dafuer, wenn ein Flieger wetterbedingt verspaetet ist ? Du wuerdest tatsaechlich versuchen, eine Entschaedigung zu erhalten, weil der Flieger wegen z.B. eines Gewitters sich verspaetet ? :unsure: das ist genauso eine fragwuerdige Einstellung wie die Ausgangsfrage.

Ich muss mir also als Hausbesitzer in CC demnaechst Gedanken machen, Entschaedigungen zahlen zu muessen, weil es zuviel geregnet hat (y)

Diese Einstellung sollte man doch nochmal ueberdenken
 

loecki1976

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wuerde man ? Was kann denn eine Fluggesellschaft dafuer, wenn ein Flieger wetterbedingt verspaetet ist ? Du wuerdest tatsaechlich versuchen, eine Entschaedigung zu erhalten, weil der Flieger wegen z.B. eines Gewitters sich verspaetet ? :unsure: das ist genauso eine fragwuerdige Einstellung wie die Ausgangsfrage.

Ich muss mir also als Hausbesitzer in CC demnaechst Gedanken machen, Entschaedigungen zahlen zu muessen, weil es zuviel geregnet hat (y)

Diese Einstellung sollte man doch nochmal ueberdenken

Deine Einstellung, andere Meinungen als falsch und fragwürdig hinzustellen, sollte man genauso überdenken. Und den induktiven Schluß vom Flugbeispiel auf das eigende Haus verstehe ich auch nicht. (y)

Zum Thema: Bei einer Flugverspätung wegen schlechten Wetters würde ich auch keine Erstattung wollen und wohl auch nicht bekommen. Aber bei einem Seetag mehr und einem wichtigen Ziel weniger hätte ich zumindest den gleichen Gedanken wie einige hier.
Ob ich dann tatsächlich den Schritt gehe oder eine Möglichkeit hätte, wüsste ich nicht. Daher halte ich die Frage schon für legitim.

LG
Martin
 

Hemmi

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Deine Einstellung, andere Meinungen als falsch und fragwürdig hinzustellen, sollte man genauso überdenken. Und den induktiven Schluß vom Flugbeispiel auf das eigende Haus verstehe ich auch nicht. (y)

Zum Thema: Bei einer Flugverspätung wegen schlechten Wetters würde ich auch keine Erstattung wollen und wohl auch nicht bekommen. Aber bei einem Seetag mehr und einem wichtigen Ziel weniger hätte ich zumindest den gleichen Gedanken wie einige hier.
Ob ich dann tatsächlich den Schritt gehe oder eine Möglichkeit hätte, wüsste ich nicht. Daher halte ich die Frage schon für legitim.

LG
Martin

Ich denke, da spielt auch einfach die Enttäuschung eine große Rolle. Die Kreuzfahrt geht ja nur über 4 Tage und die Insel ist wirklich das Highlite und wenn die dann ausfällt... ich kann ihn schon verstehen. Vermutlich hat eben genau diese Route den Ausschlah für die Buchung der Reise gegeben. Wir hatten damals auch schlechtes Wetter, wurden aber noch übergesetzt. Die Insel bei schönem Wetter - 100% ein Traum!
 

loecki1976

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Ich denke, da spielt auch einfach die Enttäuschung eine große Rolle. Die Kreuzfahrt geht ja nur über 4 Tage und die Insel ist wirklich das Highlite und wenn die dann ausfällt... ich kann ihn schon verstehen. Vermutlich hat eben genau diese Route den Ausschlah für die Buchung der Reise gegeben. Wir hatten damals auch schlechtes Wetter, wurden aber noch übergesetzt. Die Insel bei schönem Wetter - 100% ein Traum!

Hatte ich ja auch geschrieben, sehe ich genauso wie Du, ich kann die Enttäuschung auch verstehen.
 

tropical-breeze

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Hatte ich ja auch geschrieben, sehe ich genauso wie Du, ich kann die Enttäuschung auch verstehen.

Keine Frage - entaeuscht waere ich ebenso. Es ist nur leider kein Grund fuer eine Erstattung bzw. Entschaedigung, wenn dieser aus Sicherheitsgruenden abgesagt wird. Das duerfte im Sinne der Passagiere sein. Genauso gibt es ja keine Enschaedigungszahlung bei den Airlines nach EU-Verordnung, wenn der Verspaetungsgrund wetterbedingt ist. Darauf wollte ich hinaus
 

sisi

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Habe mal gehört - weiß nicht ob das stimmt - dass man die Hafengebühren zurück fordern kann, wenn ein Hafen ausgelassen wurde.

Wobei, wenn es sich um höhere Gewalt handelt, denke ich nicht, dass man darauf Anspruch hat.
 

gila

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Bei Disneycruise haben wir die Hafengebühren unaufgefordert wieder bekommen nach Ausfall. Wussten gar nicht warum wir 16$ bekamen auf die Kreditkarte.

Amerikanische Mitreisende bekamen von ihrer Reiseversicherung (keine Ahnung wie die hieß) als Entschädigung 100$. vielleicht solltet ihr so eine Versicherung kaufen nächstes Mal.

Wir hatten schon viele ausgefallene Häfen in den letzten Jahren, auch schon einige spontan eingschobene - je nach Wetter und Sicherheit und enttäuscht waren wir fast immer. Aber im Endeffekt freuen wir uns auch, wenn die Sicherheit vorgeht und das Schiff zb einem Hurrikan ausweicht - ein Hotel an Land kann das nicht! Da wird man im schlimmsten Fall evakuiert oder muss das Schlechtwetter aussitzen - das Schiff ist inzwischen an einem schönen Ort.
und so manche Reise haben wir einfach nochmal gebucht nach Jahren um das Ziel endlich mal zu besuchen...auch ein schöner Grund!
 

tobie

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Habe mal gehört - weiß nicht ob das stimmt - dass man die Hafengebühren zurück fordern kann, wenn ein Hafen ausgelassen wurde.

Wobei, wenn es sich um höhere Gewalt handelt, denke ich nicht, dass man darauf Anspruch hat.

Würde hier nicht zutreffen, da Coco Cay eine Privatinsel der Reederei ist ?
 
OP
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FLI-Newbie
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Das eine gewisse Enttäuschung bei meinem ersten Posting eine Rolle gespielt hat liegt auf der Hand ;)
Die Sache mit den Hafengebühren erübrigt sich,wie bereits von tobie erwähnt,CocoCay hat ja keinen Hafen.

Vielleicht bin ich auch nicht in erster Linie auf eine Erstattung aus,vielmehr wäre ich auch mit einem Zeichen guten Willens einverstanden,egal in welcher Form.
Nochmal ganz deutlich:Die Sachentscheidung des Kapitäns zweifle ich nicht an,das steht mir nicht zu.
Die Konsequenz aus seiner Entscheidung betrifft mich allerdings sehr,für mich hat sich dadurch der Charakter der Reise entscheidend verändert...
Es gibt hier ja anscheinend ein paar Mitposter die das ähnlich sehen.

Ich wäre wohl weniger enttäuscht wenn ich in irgendeiner Form eine Reaktion vom Veranstalter erfahren hätte.
Ein Essen im *besseren* Bordrestaurant.....Ein Gutschein für die nächste Buchung von 50 Dollar....ein paar kostenlose Cocktails an Bord wegen der längeren Schiffszeit....ein Landausflug in Nassau auf Kosten des Veranstalters....etc
Es gab aber absolut nichts von RCC.

Das der Veranstalter nichts für das Wetter kann steht ausser Frage,genau so wenig kann ich etwas dafür.Es gibt aber einen elementaren Unterschied: ICH habe für eine Leistung bezahlt und RCC hat das Geld angenommen (und behalten) ;)

Auch wenn es wohl keine rechtliche und vertragliche Grundlage für einen Ausgleich gibt finde ich den Umgang mit den nicht gelieferten Leistungen durch RCC stark verbesserungswürdig.




P.S. kurze Anmerkung dazu das mein zweiter Beitrag pampig wäre: Es schallt so aus dem Wald heraus wie man hinein ruft....
 

Tajana

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Ich kann das sehr gut nachvollziehen. Wir sind dieses Jahr selbst betroffen: Wir haben 2 Kreuzfahrten hintereinander mit RCL gemacht und sind dabei leider mitten in die Zeit der Hurricanes Irma und Maria geraten. Bei der ersten Kreuzfahrt konnten wir nur auf St. Maarten nicht von Bord, da die Insel durch den Hurricane zerstört war. Dafür habe ich noch Verständnis und deswegen alleine würde ich nichts machen. Bei der darauffolgenden Kreuzfahrt allerdings wurde nicht ein einziger Hafen der ursprünglich gebuchten Reise angefahren. Natürlich bin ich froh, dass der Kapitän uns in sichere Gefilde navigiert hat und wir trotzdem ein paar Tage genießen konnten. Trotzdem war ja der Hauptgrund für diese beiden Kreuzfahrten, bestimmte Inseln (und zwar viele verschiedene) zu sehen. Da die zweite Reise elementar von der gebuchten Reise abwich, haben wir natürlich auch RCL angeschrieben in der Hoffnung auf irgendeine Art der Entschädigung. Die können zwar nix dafür - wir aber auch nicht und uns hat der Spaß viel Geld gekostet. Hätte man uns vor der 2. Kreuzfahrt über die Änderungen informiert, wären wir sicher nach der 1. Woche auch von Bord gegangen und hätten die Woche woanders verbracht. Da man uns aber erst darüber informiert hat, als wir schon unterwegs waren, war uns die Möglichkeit, von der Reise zurückzutreten (dieses Recht hätte man) genommen worden.
 
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