Beim ADAC gibts da eine Checkliste. Im Prinzip habt ihr aber alles schon zusammen.
Wir machen hier ja keine Rechtsberatung. Aber grundsätzlich gilt, die “Ausgleichszahlung” ist unabhängig von eventuellem Schadenersatz.…Wir sind "qualifiziert" von United die 600€ je Person als Ausgleichszahlung zu erhalten. Meine Frage ist nun, was ist mit den entstandenen Mehrkosten durch Mietwagenumbuchung oder der entgangenen nicht stornierbaren Übernachtung?
Sind die 600€ als Verechnung dessen anzusehen oder kann man die Mehrkosten zusätzlich als Entschädigung gültig machen?
es ist leider tatsächlich so, die KOmpensation ist halt eine pauschale Kompensation der Schadensansprüche.Danke für eure Antworten.
Aus Berlin, wie gesagt die 600€ je Person wurden schon zugesagt.
Da gingen schon einige Mails zwischen United und uns hin und her, United hat den Standpunkt für keine anderen Buchungen Kompensation leisten zu müssen.
Ich denke, mit der Übernachtung kann ich leben. Aber durch die Stornierung und Neubuchung des Mietwagen kam ein Mehrbetrag von 800€ zusammen, den ich gern kompensiert haben möchte.
Aus meiner Sicht würde ich es nicht für sinnvoll halten, dass die 600€ jeglichen Schadensanspruch kompensieren. Aber dies ist natürlich nur eine Meinung.
Vielleicht hat ja noch jemand Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall.
Das ist aber mal eine kühne Behauptung.es ist leider tatsächlich so, die KOmpensation ist halt eine pauschale Kompensation der Schadensansprüche.
es ist leider tatsächlich so, die KOmpensation ist halt eine pauschale Kompensation der Schadensansprüche.
Das ist keine kühne Behauptung sondern Fakt.Das ist aber mal eine kühne Behauptung.
Ich würde mich gar nicht lange mit den Fluggesellschaften rumstreiten. Entweder ein Ticket bei der SÖP aufmachen oder gleich zum Anwalt
Klingt etwas so als würden dir die Antworten nicht gefallen… Am besten du sprichst mal mit nem Anwalt. Der wird dir in etwa sagen, “ja die 600 werden auf die Schadenersatzansprüche angerechnet”. Und du kannst durchaus auf die 200 Euro einen zusätzlichen Anspruch haben. Aber nur, wenn United schuldhaft gehandelt hat. Und du musst nachweisen das du alles getan hast um die Umbuchungskosten möglichst gering zu halten. Einfach stornieren und neu buchen wird da nicht reichen.Danke für eure Antworten.
Ich denke, mit der Übernachtung kann ich leben. Aber durch die Stornierung und Neubuchung des Mietwagen kam ein Mehrbetrag von 800€ zusammen, den ich gern kompensiert haben möchte.
Aus meiner Sicht würde ich es nicht für sinnvoll halten, dass die 600€ jeglichen Schadensanspruch kompensieren. Aber dies ist natürlich nur eine Meinung.
Vielleicht hat ja noch jemand Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall.
Das ist klassisches Zeitspiel. Wenn Du rechtsschutzversichert bist, würde Ich mich mit weiteren Schritten gar nicht mehr aufhalten und das Ding unmittelbar an einen RA übergeben.
Einreichen kostet nichts. Formular ist schnell ausgefüllt. Wenn was kommt ist es ok, wenn nicht auch.Kurze Frage: bei 2:25 h Flugverspätung gibt es noch keine Möglichkeit eine Entschädigung zu forden, oder?
Nein , erst ab 3h bei Langstrecke. Wir hatten mal 2:50 h, da hätte er gerne noch etwas Gas rausnehmen können während des Fluges - wurde auch abgelehnt.Kurze Frage: bei 2:25 h Flugverspätung gibt es noch keine Möglichkeit eine Entschädigung zu forden, oder?