Fluggastrechte

Ron242

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Da es irgendwie auch zum Thema Fluggastrechte passt schreibe ich mal hier rein.

Mal eine Frage an die "Vollprofis" zum Thema Stornierung.

Warum muss man ( wie jetzt bei unseren Air France Flügen ) bei einer Erstattung den "Umweg" über einen Gutschein nehmen?
Man kann grundlos stornieren und erhält einen Gutschein der 1 Jahr gültig ist.
Den wiederum kann man sich dann auszahlen lassen...:unsure:
 

tobie

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Da es irgendwie auch zum Thema Fluggastrechte passt schreibe ich mal hier rein.

Mal eine Frage an die "Vollprofis" zum Thema Stornierung.

Warum muss man ( wie jetzt bei unseren Air France Flügen ) bei einer Erstattung den "Umweg" über einen Gutschein nehmen?
Man kann grundlos stornieren und erhält einen Gutschein der 1 Jahr gültig ist.
Den wiederum kann man sich dann auszahlen lassen...:unsure:


Weil die Airlines darauf setzen, dass manche den Gutschein auch nutzen, anstatt sich das Geld zu holen.
 

Ron242

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Ah ok, danke.
Dachte schon ich hab da wieder irgend etwas übersehen...
 

DigitalOlli

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Da es irgendwie auch zum Thema Fluggastrechte passt schreibe ich mal hier rein.

Mal eine Frage an die "Vollprofis" zum Thema Stornierung.

Warum muss man ( wie jetzt bei unseren Air France Flügen ) bei einer Erstattung den "Umweg" über einen Gutschein nehmen?
Man kann grundlos stornieren und erhält einen Gutschein der 1 Jahr gültig ist.
Den wiederum kann man sich dann auszahlen lassen...:unsure:

Kommt drauf an ob du wegen Annullierung/ Verschiebung stornierst oder aus Kulanz Gründen. Aus Kulanz Gründen geben die meisten nur einen Gustchein und hoffen dann das man diesen nutzt oder wenn es für die Airline ganz gut läuft, du diesen nicht einlöst :)
 

Big Daddy

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Mal eine Frage.
AM 4.Juni sollte unser Flug vom BER über EWR nach RSW gehen.
Das zweite Segment wurde einen Tag vor Abflug gecancelt.
Gebucht wurde der Flug über LH ausgeführt von United.
Jetzt habe ich das mal bei Flightright eingegeben.
Die sagen das das nix ginge weil das eine US Fluggesellschaft ist.
Ist das korrekt ?
Ich wenn über LH gebucht würde EURecht gelten.

Ach ja die einzige Umbuchungsmöglichkeit wurde vorgeben.
Komplett für den nächsten Tag.
 

Sancap

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Sehe ich aich sp. Du hast einen Beförderungsvertrag mit LH. Die bringen dich von A nach B. Wenn sie dich heute nur nach B/halbe bringen kommt ihr in B mehr als 6 Stunden später sn…
 

Fbremer1

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Ansprüche aus EU261 richten sich, soweit ich weiß, immer gg die ausführende Airline, Ticketstock egal- in deinem Fall wäre das United.
 

Nordlicht

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Du hast doch BER nach RSW gebucht, worüber dürfte egal sein. Und du bist in RSW nicht angekommen.
 

Montana

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Mal eine Frage.
AM 4.Juni sollte unser Flug vom BER über EWR nach RSW gehen.
Das zweite Segment wurde einen Tag vor Abflug gecancelt.
Gebucht wurde der Flug über LH ausgeführt von United.
Jetzt habe ich das mal bei Flightright eingegeben.
Die sagen das das nix ginge weil das eine US Fluggesellschaft ist.
Ist das korrekt ?
Ich wenn über LH gebucht würde EURecht gelten.

Ach ja die einzige Umbuchungsmöglichkeit wurde vorgeben.
Komplett für den nächsten Tag.
Ich würde das mal noch bei einem anderen Anbieter prüfen lassen. Bei mir hat flightright auch schon abgelehnt und euclaim hat funktioniert.
 

Ron242

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Wurdet ihr denn umgebucht ? oder seid ihr gar nicht erst losgeflogen ?
Du hast doch BER nach RSW gebucht, worüber dürfte egal sein. Und du bist in RSW nicht angekommen.
Ich antworte mal für ihn….hoffe ist okay @Big Daddy. (Hatte er ja hier irgendwo gepostet)
Gebucht war BER-EWR-RSW.
Einen Tag vorher kam die Info die Verbindung EWR-RSW sei (wetterbedingt) gestrichen.
Daher komplette Umbuchung auf den Folgetag.
Also Ankunft 24 Stunden später.
Ich hoffe das war so richtig….
 

Nordlicht

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Ich antworte mal für ihn….hoffe ist okay @Big Daddy. (Hatte er ja hier irgendwo gepostet)
Gebucht war BER-EWR-RSW.
Einen Tag vorher kam die Info die Verbindung EWR-RSW sei (wetterbedingt) gestrichen.
Daher komplette Umbuchung auf den Folgetag.
Also Ankunft 24 Stunden später.
Ich hoffe das war so richtig….
Das habe ich schon alles verstanden. Das ist nicht das Problem. ;)

Im Endeffekt hat er rechtlich aber eine Beförderung von BER nach RSW gebucht (ja mit Umstieg), aber wäre er am gebuchten Tag umgebucht worden und woanders umgestiegen, wäre das sauber gewesen. Ziel erreicht.

Er ist aber nicht am gebuchten Tag zum gebuchten Ziel befördert worden demnach müsste der Anspruch bestehen. (mit Reiserecht kenne ich mich nicht im Detail aus, hatte aber zumindest einige Semester Jura im Nebenfach, die Grundlage ist eigentlich eindeutig).
Ich würde den Anspruch definitiv geltend machen. Und es zumindest erst bei der Airline versuchen. Klappt nicht immer, aber durchaus manchmal und man kann sich flightright sparen.
 

Anselm

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Wenn der Flug in der EU startet, ist es mittlerweile egal, ob es eine EU- oder Nicht-EU-Fluglinie ist.

Ich würde mir Flightright o.ä. auch sparen und es direkt bei United versuchen.
 

Big Daddy

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Danke !!

Ich habe mir schon mal so einen „Antrag“ aus dem Netz runter geladen.
Werde dann mal mein Glück versuchen.
Allerdings denke ich das sie dies als Wetterbedingt abtun werden.
Dies könnte ich sicherlich an Hand der Start und Landungen in RSW widerlegen allerdings fehlt mir dazu sicher das Know how.
Selbst vom EWR ist Miami usw. geflogen.
 

Nordlicht

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Wenn der Flug in der EU startet, ist es mittlerweile egal, ob es eine EU- oder Nicht-EU-Fluglinie ist.

Ich würde mir Flightright o.ä. auch sparen und es direkt bei United versuchen.
Ja, eben drum.

Bei Start in den USA mit einer nicht EU Airline kann man sich die Arbeit sparen, aber beim Hinflug immer.
Und es wurde ja Beförderung ab BER gebucht und nicht ab EWR.

Ja, versuchen zu begründen werden sie es ggf mit Wetter oder dergleichen aber die Beweislast liegt bei der Airline. Euclaim steht dir ja noch frei, wenn die aber versuchen schadet ja nicht.
 

Style of the Isle

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Am 03/04. Juni wurden zig Flüge umgebucht ,teilweise storniert, da es eine schwere Unwetterwarnung gab. Wir selber haben eine Email von Delta erhalten, mit dem Hinweis, dass ggfs der Flug kurzfristig storniert werden kann oder wir alternativ umbuchen können. besonders betroffen waren Miami, Fort Myers. Wenn daher der Flug verschoben wurde/umgebucht wurde ist doch alles paletti. Die Hotlines der Airlines waren an den Tagen hoffnungslos überlastet, wir mussten 3 Stunden auf einen automatischen Rückruf von Delta warten, Das klappt normalerweise innerhalb von wenigen Minuten.
 

Big Daddy

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Am 03/04. Juni wurden zig Flüge umgebucht ,teilweise storniert, da es eine schwere Unwetterwarnung gab. Wir selber haben eine Email von Delta erhalten, mit dem Hinweis, dass ggfs der Flug kurzfristig storniert werden kann oder wir alternativ umbuchen können. besonders betroffen waren Miami, Fort Myers. Wenn daher der Flug verschoben wurde/umgebucht wurde ist doch alles paletti. Die Hotlines der Airlines waren an den Tagen hoffnungslos überlastet, wir mussten 3 Stunden auf einen automatischen Rückruf von Delta warten, Das klappt normalerweise innerhalb von wenigen Minuten.

Was meinst du mit "alles paletti". ??
 
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