Die Frage ist ob das EU Recht zur Anwendung kommen muss, wenn der eigentliche Mietvertrag erst in den USA geschlossen wird und was man macht, wenn der Mietvertrag ob zu Recht oder Unrecht dadurch nicht zu Stande kommt.
Es gilt das Recht des Ortes an dem der Vertrag geschlossen wird. Also die USA. Hertz hat dir vorher die Bedingungen mitgeteilt. Ob dann gravierende Änderungen vor Ort zulässig sind, kann man nicht beantworten.
Fakt ist, dass die Buchung aus DE in jedem EU-Land zulässsig ist, da in der gesamten EU Freizügigkeit gilt und ich als EU-Bürger meine Verträge in jedem EU-Land abschließen kann. Vor Ort gilt dann das Vertragsrecht der USA. Ob das Vertragsrecht in den USA es zulässt, dass die Bedingungen des "Vor-Vertrages", den ich bereits rechtlich korrekt online mit Hertz abgeschlossen habe, dann gravierend geändert werden können, müsste jemand beantworten, der sich im US-Vertragsrecht besser auskennt. Einen Betrug kann ich für EU-Bürger/innen nicht erkennen, da geltendes EU-Recht bei der Online-Buchung angewendet wurde (über co.uk würde ich nicht mehr buchen). Aber das ist meine Auslegung. Für jemand anderen kann diese auch anders sein.
Weiterhin steht in den Reservierungsbedingungen "Hertz
behält sich das Recht vor, eine solche Reservierung zu stornieren und keine Erstattung zu leisten." - Ob Sie das am Ende durchsetzen sei mal dahingestellt. Man sieht ja sowieso nur an der Ausfahrt eine/n Mitarbeiter/in. Und ob diese/r sich unbedingt im EU & USA-Vertragsrecht auskennt, wage ich zu bezweifeln. Und nach der Ausfahrt hast du deinen gültigen Vertrag. Weiterhin will die Firma Geld verdienen. Gerade nachdem Sie erst vor kurzem Chapter 11 verlassen haben.
Die Mietwagenfirmen wurden zudem schon mehrfach von der EU ermahnt Ihre Geschäftspraktiken dem EU-Recht anzupassen. (
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/eu-verbietet-wucherpreise-fuer-mietwagen-13092331.html) (
https://www.automobilwoche.de/artic...fuer-mietwagen-in-der-eu-werden-transparenter). Ich glaube nicht, dass Hertz Interesse an weiteren Konflikten mit der EU hat.
Wenn mein Vertrag dann wirklich vor Ort storniert werden würde, wäre das in dem Moment zwar sehr ärgerlich, da es mich Zeit kosten würde, aber vor Ort gibt es auch noch weitere Mietwagenanbieter. Bei einer Goldbuchung habe ich vorab nichts bezahlt, also keinen materiellen Verlust. Ggf. wird dann vor Ort neu gebucht (in den meisten Mietwagencentern ja dank des kostenfreien WLAN problemlos möglich), aber sicherlich nicht mehr und nie wieder bei Hertz. Wenn man ganz unsicher ist, könnte man auch bereits von DE aus eine stornierbare Zweitbuchung bei einem anderen Anbieter für den nächsten Tag buchen.