Kosten eigene Anfahrt statt Zubringer Flug

royalred

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Hallo,

ich fliege im November von Dresden über München nach Miami. Nun ist es möglich da vor allem die City Linie und die anderen "nebengesellschaften" bestreikt werden sollen, das mein Zubringer Flug gestrichen wird.
Folgendes Szenario. Der Zubringer Flug geht ab 9.00 in DD los, dann in München um 11.50 Uhr weiter. Wenn ich am Abend oder 4 / 5 Uhr erfahre das mein Zubruingerflug gestrichen wird und es für den Zug zu spät ist. ich setzt mich in das Auto und fahre direkt nach München.
Kann ich die Kosten für mein privates Auto geltend machen?

Hat jemand schon Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall?

Vorab besten Dank!
 

Sancap

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Nähe Kiel
Hallo,

ich fliege im November von Dresden über München nach Miami. Nun ist es möglich da vor allem die City Linie und die anderen "nebengesellschaften" bestreikt werden sollen, das mein Zubringer Flug gestrichen wird.
Folgendes Szenario. Der Zubringer Flug geht ab 9.00 in DD los, dann in München um 11.50 Uhr weiter. Wenn ich am Abend oder 4 / 5 Uhr erfahre das mein Zubruingerflug gestrichen wird und es für den Zug zu spät ist. ich setzt mich in das Auto und fahre direkt nach München.
Kann ich die Kosten für mein privates Auto geltend machen?

Hat jemand schon Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall?

Vorab besten Dank!

Ja, habe ich.
Und zwar, daß du dann vermutlich in München erstmal doof dastehen wirst. Wenn dein Zubringer gestrichen wird ist dein Ticket nicht mehr gültig, damit wirst du für den Weiterflug ab München systemseitig ausgecheckt.
Uns war der Zubringer von HAM nach FRA sturmbedingt ausgefallen. Ich habe dann LH angerufen um sicherzustellen, daß die uns nach eigener Anfahrt in FRA auch mitnehmen. Wäre kein Problem... In FRA angekommen wußte man von nix, unsere Plätze waren auch weg. Netterweise gab es dann doch ein neues Ticket und ein Upgrade in die Premium Eco weil Eco schon voll...

Soweit eine personliche Erfahrung.
Den Rest solltest du einen Anwalt deines Vertrauens fragen falls es dir das Wert ist, hier wirst du ganz viele Meinungen bekommen. Zum Beispiel von mir:

"Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung von drei Stunden oder mehr haben Passagiere zwar laut EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro - aber nur, wenn kein "außergewöhnlicher" Umstand daran schuld ist. Der BGH hat entschieden, dass dazu auch Streiks zählen und Airlines daher nicht zur Entschädigung verpflichtet sind"
https://www.sueddeutsche.de/reise/flughafen-streik-passagiere-rechte-1.3788631

Also wohl keine Entschädigung - kein Schadenersatz, aber Betreuung in DUS und Umbuchung,....
 
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