Mitnahme von Gefahrgut im Flugzeug!

blauerspinner

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Hallo an alle im Forum!
Da mir die Sicherheit im Flugzeug zur Passion geworden ist und ich immer wieder lese was die Leute so alles ins Gepäck packen,möchte ich an Alle verantwortungsbewußten Menschen hier im Forum apellieren sich über Gefahrgut und dessen Mitnahme zu informieren.
Gute Info Seiten sind z.b. Das Luftfahrtbundesamt www.lba.de/deutsch/oeffentlich/passinfo/gefahrgut.htm oder einfach mal goggeln: IATA Gefahrgut Flugzeug.
Es gibt viele unsinnige Regeln der EU z.B.Größe und Länge von Bananen,aber die IATa Richtlinien gehören nicht dazu.Es wird immer unterschätzt wie viele Zwischenfälle durch Passagiergepäck entstehen, da aus guten Gründen (Lobby) nicht alles veröffentlicht wird.
Wir und unsere Kinder (zum Glück gibt es ja viele Eltern im Forum) sollen sicher fliegen und wir sollten alles im Vorfeld dazu tun.
Bitte um kontroverse Diskussion.

[Link korrigiert, Korrektur-Beiträge gelöscht, Grüßle, Jens]
 

Guenni68

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Was ist Gefahrgut im Passagiergepäck?


Im Luftverkehr können viele Gegenstände aus dem normalen, täglichen Alltag zu einer derartigen Gefahr werden, dass sie an Bord eines Luftfahrzeuges weder im Handgepäck noch im Reisegepäck zugelassen sind.

Gefährliche Güter sind Stoffe und Gegenstände, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie Tieren und anderen Sachen ausgehen können.

Die folgenden Güter dürfen auf keinen Fall im Passagiergepäck mitgeführt werden
Explosivstoffe einschließlich aller Arten von Munition. Vor allem die Problematik Feuerwerkskörper besteht nicht nur zum Jahreswechsel. Feuerwerkskörper jeglicher Art (wie z.B. Raketen / Böller / Wunderkerzen etc.) dürfen weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck mitgenommen bzw. befördert werden
Komprimierte, verflüssigte, unter Druck gelöste oder tiefgekühlte Gase (z.B. Campinggas-Kartuschen)
Entzündbare Feststoffe und entzündliche Flüssigkeiten einschließlich selbstentzündlicher oder wasserreaktiver Stoffe (z.B. Farben, Lacke, Verdünner, Streichhölzer)
Reiner Alkohol
Giftstoffe und infektiöse Stoffe
Oxidierende Stoffe und Peroxide (z.B. Bleichstoffe)
Radioaktive Stoffe
Ätzende Flüssigkeiten und Feststoffe (z.B. Nassbatterien, Quecksilber, auch als Bestandteil von Instrumenten, Gerät)
Umweltgefährdende Stoffe



Beispiele von Dingen, die im Passagiergepäck mitgeführt werden dürfen - unabhängig von den Zollvorschriften

Alkoholische Getränke, wenn in Einzelhandelsverpackungen, mit mehr als 24 Vol.% aber nicht mehr als 70 Vol.% Alkohol, in Behältern von weniger als 5 Litern. Pro Person darf eine Nettomenge von maximal 5 Litern mitgeführt werden.
Nicht-radioaktive medizinische oder kosmetische Artikel (einschließlich Aerosole), sofern die Nettogesamtmenge aller Artikel, die jeder Passagier oder jedes Besatzungsmitglied mit sich führt, zwei Kilogramm oder zwei Liter und die Nettogesamtmenge jedes Einzelartikels0,5 Kilogramm oder 0,5 Liter nicht überschreitet. Der Begrifff "medizinische oder kosmetische" Artikel umfaßt Produkte wie Haarspray, Parfum, Kölnisch Wasser und alkoholhaltige Medikamente.
Raucherutensilien, wie Sicherheitsstreichhölzer oder Feuerzeug mit Brennstoff-Flüssiggas, die vollständig in Feststoff absorbiert, für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind und am eigenen Körper mitgeführt werden, sind erlaubt. Nicht erlaubt sind Feuerzeuge mit Behältern mit nicht aufgesaugtem flüssigen Brennstoff (außer Feuerzeugen mit verflüssigtem Gas), Feuerzeugbenzin und Nachfüllpatronen - weder am eigenen Leib mitgeführt oder als aufgegebenes Gepäck noch Handgepäck. Ebenso nicht erlaubt sind sogenannte Zippo-Feuerzeuge.
 

Jens

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Reutlingen
Hi,

kurz offtopic zur Info, ich habe es schon in den ersten Beitrag eingefügt:

Ich habe den Link zum LBA korrigiert und Blauspinners und Dirks Beitrag gelöscht, hoffe, das ist ok ;)

Grüßle, Jens
 
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