Umstiegszeit EWR, Route MIA-EWR-AMS

Finki88

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Hallo liebe Florida-Fans,

ich möchte unsere Reise um 1 Woche verlängern.
Leider ist da der Ursprungsflug schon ausgebucht.

Nun würden wir MIA-EWR-AMS fliegen. Umstiegszeit 54minuten. Gebucht über LH aber durchgeführt von United.

Meint ihr das reicht?
was passiert wenn man den nicht bekommt?
Wird man dann automatisch auf die nächte Maschine gebucht?

Tasuend Dank :)
 

tozupi

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Hi, wenn das auf einem Ticket gebucht wurde, wird dann normal umgebucht, sofern der Anschluss nicht aus EigenverSchulden verpasst wird sofern wegen Verspätung des Zubringers.
Allerdings kann das dann auch erst am nächsten Tag sein.
EWR Kenne ich nicht, aber wenn es angeboten wird, sollte das auch klappen.
 

Mike_FB

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Hatte schon ein paarmal FLL-EWR-FRA. Z.T. mit Umstiegszeiten von 45-60 Minuten. Da Du ja nicht mehr durch ne Security mußt ist das eigentlich kein Problem, wenn Du Dich nicht verläufst :ROFLMAO:
 
OP
Finki88

Finki88

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Danke für die Antoworten. Habe gerade gesehen, es gibt noch einen Flug der in Miami 2h eher startet und ich somit 2,5h zum Umsteigen habe.

PS: aber wenn die 54Minuten reichen ... mhh
 

Norbert

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Solange die Ankunft und der Weiterflug planmäßig im EWR im Terminal C erfolgen, ist es ein wenig knapp, müsste zeitlich aber passen.
Weitere Infos über Wegzeiten zu den Gates sowie Verbindungen zwischen den Terminals findest du hier:

https://www.newarkairport.com/at-airport/connecting-flights

Und wie schon beschrieben, sofern alles auf einem Ticket gebucht ist, wird bei Verspätungen entsprechend auf die nächste erreichbare Maschine umgebucht.
 

siris

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jeder Flughafen hat eine sogenannte Minimum Connecting Time und wenn Du Dir diese Kombination nicht selbst zusammengestellt hast, sondern sie Dir so von der Airline angeboten wurde, dann reicht die Zeit Solltest Du dann den Anschlussflug nicht schaffen, so muss die Airline Dich alternativ umbuchen. Hast Du es Dir selbst zusammengestellt, hast Du ein Problem und musste es auf eigene Faust und Kosten umbuchen
 

Mike_FB

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Man hat in EWR einen Terminalwechsel, könnte eng werden. Ich würd den früheren nehmen, wenn es keine Umstände macht.

T.
Aber nur auf dem Hinflug wg. Immigration.
Der Rückflug kommt von MIA im Terminal C an und dann gehts auch vom Terminal C weiter. Gepäck wird ja durchgecheckt.
 

Mike_FB

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Ich denke, da würden auch 30 Minuten reichen. Die Terminals sind ja nicht so groß in EWR
 

Mavs66

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50 Minuten sollten reichen bei der Ausreise. Und da von EWR auch LH Maschinen nach Deutschland fliegen solltest du im Notfall , d.h. wenn du deinen Flug verpasst, noch auf den gleichen Tag umgebucht werden. Ich persönlich würde eher den früheren Flug nehmen, spart Nerven bei Verspätungen, aber im Normalfall ist die Zeitspanne ausreichend.
 

Holm

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Jedes maximieren erzeugt gewisse Risken. Ich mag keine knappen Umsteigezeiten. Wenn es schief läuft, wird eine Kettenreaktion ausgelöst, die ich nicht im Urlaub brauch.
z.B. bei der Hotel- oder Mietwagenreservierung.

2,5h sind doch mehr als akzeptabel. Unter 2h habe ich oft ein flaues Gefühl.
 

Ron242

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Meint ihr das reicht?
was passiert wenn man den nicht bekommt?
Wird man dann automatisch auf die nächte Maschine gebucht?
Auf dem Rückflug (!) würde ich so eine Verbindung wenn sie innerhalb einer (!) Flugbuchung gebucht wird auf jeden Fall nehmen.
Die Umsteigezeit ist wirklich (zu?) kurz.
Ich glaube das Minimum sind 50 Minuten?
Wenn‘s funktioniert habt ihr eine superschnelle Verbindung.
Wenn nicht, gibt’s bei entsprechender Verspätung ggf. ordentlich Geld zurück.
Auf dem Hinflug wäre mir das auch zu stressig wie Holm schon sagte.
 

boopi

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50 Minuten sollten reichen bei der Ausreise. Und da von EWR auch LH Maschinen nach Deutschland fliegen solltest du im Notfall , d.h. wenn du deinen Flug verpasst, noch auf den gleichen Tag umgebucht werden. Ich persönlich würde eher den früheren Flug nehmen, spart Nerven bei Verspätungen, aber im Normalfall ist die Zeitspanne ausreichend.

Es geht doch allerdings in diesem Fall um einen Rückflug nach AMS, wo wohl auch das Auto stehen wird. Sollte umgebucht werden müssen, so wird das nonstop wohl nicht am gleichen Tag möglich sein (Verbindungen der Airline und der Partnerairlines checken!), sondern mit Umsteigen evt über ein Drittland. Will man das ?
Ich persönlich würde diese kurze Umsteigeverbindung nur buchen, wenn ich noch Puffer habe und nicht bereits am übernächsten Tag verpflichtend arbeiten muss. Der Zubringer braucht nur wenig Verspätung zu haben und die Langstrecke ist weg.
Bestenfalls gibt es dann von der Airline ein Hotelzimmer und Essenscoupon, jedoch keine finanzielle Entschädigung.
 

Ron242

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Unabhängig davon, dass man sich auf jeden Fall überlegen sollte ob einem der Stress das Geld wert ist, müsste es aber trotzdem doch Entschädigung geben bei entsprechender Verspätung? 🤔

 

Sven_B

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Bei den knappen Umsteigeverbindungen kommt der Fluggast vielleicht noch mit, das Gepäck aber oftmals nicht. Daher würde ich auch immer etwas großzügiger planen.
 

tobie

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Ich mag es entspannt.
54 Minuten sind zu schaffen, aber eben auch knapp.

Ein Gewitter in Florida, soll es dort ja gelegentlich geben, und dein Anschluss ist weg.
Unabhängig davon, dass man sich auf jeden Fall überlegen sollte ob einem der Stress das Geld wert ist, müsste es aber trotzdem doch Entschädigung geben bei entsprechender Verspätung? 🤔



Nur wenn es sich dabei um eine Airline mit Sitz in der EU handelt.

Bei einem Flug IN die EU, mit einer Nicht-EU Airline greift die Flugastverordnung meines Wissens nach nicht.
 
OP
Finki88

Finki88

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Nur wenn es sich dabei um eine Airline mit Sitz in der EU handelt.

Bei einem Flug IN die EU, mit einer Nicht-EU Airline greift die Flugastverordnung meines Wissens nach nicht.

Genauso ist es, nur ist jetzt schon wieder die Frage, da es zurück mit United geht (aber über LH) was da greift.



somit bedanke ich mich für die vielen Antworten und habe doch den Flug mit 2,5h aufenthalt genommen ;)
 

Mike_FB

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Da hat Tobie schon recht.
Hab eben nochmal gegoogelt und bei Myflightright.com folgendes gefunden:


  • Bei allen Flügen innerhalb der EU gilt die EU Fluggastrechteverordnung ausnahmslos, egal von welcher Airline der Flug durchgeführt worden ist.
  • Für alle abgehenden Flüge aus der EU gilt die EU- Flugastrechtverordnung ebenfalls ausnahmslos für alle Airlines. Hier spielt es keine Rolle, ob die verantwortliche Fluggesellschaft aus einem Mitgliedsstaat der EU ist oder nicht. Auch Airlines aus China oder Südamerika müssen sich also nach den EU-Gesetzen richten, wenn sie Flüge aus der EU heraus anbieten.
  • Bei eingehenden Flügen in die EU findet die EU-Fluggastrechteverordnung allerdings nur Anwendung sofern der Flug von einer Fluggesellschaft aus der EU durchgeführt wird. Entscheidend ist hier, dass sich der Geschäftssitz der Fluggesellschaft in einem EU Land befindet (inklusive Schweiz, Island oder Norwegen)
 
OP
Finki88

Finki88

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Jetzt habe ich aber nochmal ne frage.

Hin geht es ja AMS-FRA-MIA

ist in Amsterdam dann schon der Check in/Sicherheitskontrolle für die USA oder erst in FRA?
 
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