Fluggastrechte

Ele

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dirkie schrieb:
gut aber nunmal unter uns. irgendwie würden wir das hinbekommen mit dem 9ten, aber was können wir denn jetzt von der airline fordern? unser augenmerk liegt nicht wirklich auf dem geld... maybe auf nem upgrade, meint ihr das würde durchgehen?

Wohl eher nicht!
Du bist rechzeitig informiert worden und kannst (soweit ich weiß) nun entweder umbuchen oder aber vermutlich kostenlos stornieren.
 

fabius916

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dirkie schrieb:
ich möchte dieses Thema auch aufgreifen,

unser flug am 10.12 nach MIA wurde von der Fluggesellschaft gecancelt. wir haben dies nur durch zufall entdeckt. so wie ich das gesehen habe, haben die uns umgebucht auf den 11.12.! was für uns eigentlich unmöglich ist, da hotel schon gebucht, mietwagen gebucht usw. Daraufhin gab es ne mail an die airline und wir könnten jetzt auch schon am 9ten fliegen. wär ja klasse, wenn dies gehen würde. *lach*

gut aber nunmal unter uns. irgendwie würden wir das hinbekommen mit dem 9ten, aber was können wir denn jetzt von der airline fordern? unser augenmerk liegt nicht wirklich auf dem geld... maybe auf nem upgrade, meint ihr das würde durchgehen?

Genauso erging mir es heute auch. Air France hat meinen Rückflug vom MIA nach CDG gestrichen und für einen Tag später angesetzt. Eine Info aber Fehlanzeige, ich habe das wirklich nur per Zufall entdeckt, weil ich meine Sitzpräferenz nochmal ändern wollte. Meinen Anschlussflug hatten sie aber vergessen anzupassen, so dass ich auch noch anrufen musste um sie darauf hinzuweisen, dass der einen Tag zu früh geht.

Ich habe dann auch nach einer Entschädigung gefragt, ich wäre nämlich gerne im Oberdeck gesessen. Aber leider keine Chance. Ich versuche es positiv zu sehen, obwohl ich dadurch viel Ärger und Mehrkosten habe, die nicht im Verhältnis zu dem Tag mehr Urlaub stehen. Meinen Mietwagen kann ich nicht verlängern, weil der schon ab dem nächsten Tag ausgebucht ist (Hertz mit modellspez. Reservierung) und mein Ferienhaus auch nicht. Also nochmal für einen Tag ein Hotel und Mietwagen buchen...super.... :(
 

fabius916

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Update:

Ich habe nochmal bei Air France angerufen und konnte kostenfrei stornieren. Tatsächlich über check24.de einen billigeren Flug mit Lufthansa im A380 gefunden...was für ein Glück im Unglück. Den Tausch habe ich jetzt gern gemacht ;)
 

Patrick812

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Hallo,

ich habe eine Frage und zwar geht es da um die Höhe der Entschädigungsleistung die man fordern kann. Hier die Fakten:

Flug mit BA von Miami mit 2Stunden und 50 Minuten Verspätung wg. Defekte Maschine später nach LHR geflogen. Dort haben wir unseren Anschlussflug verpasst und mussten 3,5 Stunden warten. Insgesamt sind wir knapp 5 Stunden später als geplant in München angekommen.

Nun meine Frage. Welche Entfernung wird hierbei herangezogen. Insgesamt hatte die Strecke ja eine Entfernung > 3500 km. Könnte man also den Höchstsatz v. 600€ einfordern oder bezieht es sich nur auf die Strecke, bei der eine Verspätung von mehr als 3 Stunden stattfand, also LHR nach MUC (250€ pro Person)

Hoffe es ist klar rübergekommen. Vielen Dank schonmal!
 

Patrick812

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Nine schrieb:
Hallo Patrick.
Guck Dir das mal an http://www.evz.de/mediabig/565A.pdf da steht eigentlich alles drin :)
LG Nine

Danke Nine, aber leider finde ich hier auch keine Erklärung bzgl. der Kilometer (die einzelne Staffelung kenne ich) weiß nur nicht ob pauschal die Verspätung am Endpunkt genommen und geschaut wird, wie lange war der Reisende insgesamt unterwegs (>3500km) oder er hatte nur zw. LHR und MUC mehr als 2 Stunden Verspätung und deshalb 250€.
Bezieht sich also die Kilomter auf den ganzen Flug also auch mit Zubringer oder werden die einzelnen "Segmente" betrachtet wo eine Verspätung stattgefunden hat?
 

Nine

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Soweit ich weiß auf die Gesamtstrecke.
Aber war da nicht irgendwie eine Adresse/Ansprechpartner für Fragen drauf vermerkt?
 

Big Daddy

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Fluggastrechte was ist das ??

Kurz zur Erklärung.
März 2008 Flug Berlin - Miami mit AF über CDG.
In Paris 10h in defekter Maschine neben der Start und Landebahn gestanden, wie gesagt im Flugzeug.

Jetzt haben wir seid einem Jahr ein Urteil vom Amtsgericht Wedding gegen dieses AF Einbruch eingelegt hat.
Hauptbegründung - Berlin wäre nicht zuständig da der Vorfall ja nicht auf der Strecke TXL-CDG war sondern erst von CDG-MIA. -
Also wäre das zuständige Gericht in Paris zuständig,

Nun ist der erste Termin vor dem Landgericht leider geplatzt nun ist wieder warten auf einen neuen angesagt.

Wenn ich hier lese BA - Viel Spass -

Big Daddy
 

Nine

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Hach Big Daddy....Dein Stress tut mir leid, aber es muss ja nicht jedem so ergehen ;)
Drücke Dir die Daumen!
 

Peter

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Neues Urteil zur Entschädigung bei Kofferverlust.


Das EU-Gericht in Luxemburg hat entschieden,
dass die Höhe der Entschädigung für den Verlust nicht
zwingend von der Anzahl der Koffer abhängig ist.

Wurden in dem verlorenen Koffer Gegenstände von
mehreren Reisenden transportiert, steht auch jedem Einzelnen
eine Entschädigung bis zur maximalen Haftungsgrenze zu.


Siehe hierzu z.B. http://www.n-tv.de/ratgeber/Koffer-Weg-Geld-gibt-s-pro-Kopf-article7829296.html

Guten Flug
Peter
 

Big Daddy

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Am 27.11 ist nun endlich der erste Sitzungstermin vorm EuGH auf den ich seid 2008 warte.
Es geht dabei darum wie Verspätungen bei Flügen mit Teilstrecken zu werten sind.
Sprich Flug TXL-CDG-MIA. Ab Paris kam es zu eine 10h Verspätung.
Solange wie der EuGH kein entsprechendes Urteil oder besser gesagt Grundsatzurteil trifft
bekomme ich vom Berliner Landgericht kein Urteil gegen AF.

Big Daddy
 
OP
Uwe

Uwe

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Und wieder ein neues Urteil zu Flugverlegungen. Dieses Mal geht es um Vorverlegungen.

Das Amtsgericht Hannover hat entschieden (Az. 512 C 15244/10). Wenn eine Fluggesellschaft einen Flug um mehr als 10 Stunden vorverlegt, dann ist das wie eine Annullierung zu sehen und entsprechende Ausgleichszahlungen werden fällig.

Die Vorverlegung eines Fluges beeinträchtige gleichermaßen wie eine Verspätung oder Annullierung die Zeitplanung der Fluggäste, argumentierte das Gericht.

Gruß

Uwe

Quelle: dpa, airliners.de
 

IngoFischer

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Hallo zusammen,

ja - die Gerichte sind eigentlich pro Fluggast. Das Problem ist nur, die Ansprüche auch durchzusetzen. Ich bin der Überzeugung, dass es Masche der Fluggesellschaften ist, zunächst immer jede Forderung abzulehnen. Aufgrund der lange Wartezeiten auf Antworten und die Ablehnungen der Übernahme von Forderungen in einem außergerichtlichen Verfahren verlieren viele Betroffene die Nerven und haben keinen "Bock" auf diese Streitigkeiten. Nur ein Bruchteil der betroffenen Fluggäste wird in einem gerichtlichen Verfahren versuchen, Ansprüche durchzusetzen. ... Das alles ist in der Regel mit Kosten verbunden, die zunächst verauslagt werden müssen.

... und wer sagt denn, dass nach einem positiven Urteil zu Gunsten des Fluggastes dann wirklich auch seitens der airline gezahlt wird?!? Es folgen evtl. Mahnverfahrne und Gerichtsvollzieher ...

Gruß
Ingo
 

koala

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Das klingt ja alles gut. Aber wenn meine Airlinie meinen Urlaubsflug 10 Stunden vorverlegt - dann versuche ich das natürlich irgendwie zu schaffen.
Annulierung, Ausgleichszahlung - alles gut und schön, aber es dauert sicher ewig bis man seine Ansprüche durchgesetzt hat (wenn überhaupt), und man sitzt statt drei Wochen im Florida drei Wochen daheim und hat den ganzen Papierkram am Hals.
 
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