@SergeantHobbs
ich sehe schon, gemeinsam würden wir der Wahrheit sehr nahe kommen.
Im IT-Bereich lag ich dann doch daneben, allerdings sind viele Dinge die man/du jetzt Fakt darlegst erstmal nur Vermutungen, da die Verordnung handwerklich ungeschickt gemacht wurde und "lediglich" Rechtunsicherheit besteht.
Aber auf Nummer sicher gehen ist dann auch kein falscher Weg.
Btw. (und jetzt kann ich dich korrigieren ) Verordnungen müssen NICHT in nationales Recht umgewandelt werden. Verordnungen haben Gesetzesstatus und die stehen immer über nationalem Recht. Was du meinst sind Richtlinien, diese müssen immer erst in nationales Recht eingepflegt werden. (Dein genannter Link bezieht sich auf eine Richlinie, nicht auf die Verordnung) (siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung)
Diesen Rechtsstatus gibt es wie gesagt seit 2 Jahren, allerdings war der Verstoss bisher straffrei, erst am 25.05.18 wurden die Strafen "scharf geschaltet". Komisch, das immer alle bis zum Schluss warten.
Bei Google und Facebook z.B., kann ich anfordern, was diese über mich gespeichert haben (inkl kompletten Surfverhalten) und das wegen der DSGVO. Und das gilt jetzt für alle, die etwas über mich gespeichert haben. NICHT nur Telefonnummer und ähnliche Dinge, sondern ALLES. Es wird sicher UNternehmen geben, die sich gesetzeswidrig verhalten, aber diese Ausnahme sollten wir nicht als Regel deklarieren.
Unterm Strich würde ich Vermuten sind wir gar nicht so weit auseinandern. Die Idee und das Wollen der DSGVO ist gut, die Umsetzung verbesserungswürdig.
ich sehe schon, gemeinsam würden wir der Wahrheit sehr nahe kommen.
Im IT-Bereich lag ich dann doch daneben, allerdings sind viele Dinge die man/du jetzt Fakt darlegst erstmal nur Vermutungen, da die Verordnung handwerklich ungeschickt gemacht wurde und "lediglich" Rechtunsicherheit besteht.
Aber auf Nummer sicher gehen ist dann auch kein falscher Weg.
Btw. (und jetzt kann ich dich korrigieren ) Verordnungen müssen NICHT in nationales Recht umgewandelt werden. Verordnungen haben Gesetzesstatus und die stehen immer über nationalem Recht. Was du meinst sind Richtlinien, diese müssen immer erst in nationales Recht eingepflegt werden. (Dein genannter Link bezieht sich auf eine Richlinie, nicht auf die Verordnung) (siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung)
Diesen Rechtsstatus gibt es wie gesagt seit 2 Jahren, allerdings war der Verstoss bisher straffrei, erst am 25.05.18 wurden die Strafen "scharf geschaltet". Komisch, das immer alle bis zum Schluss warten.
Bei Google und Facebook z.B., kann ich anfordern, was diese über mich gespeichert haben (inkl kompletten Surfverhalten) und das wegen der DSGVO. Und das gilt jetzt für alle, die etwas über mich gespeichert haben. NICHT nur Telefonnummer und ähnliche Dinge, sondern ALLES. Es wird sicher UNternehmen geben, die sich gesetzeswidrig verhalten, aber diese Ausnahme sollten wir nicht als Regel deklarieren.
Unterm Strich würde ich Vermuten sind wir gar nicht so weit auseinandern. Die Idee und das Wollen der DSGVO ist gut, die Umsetzung verbesserungswürdig.