Auf Spiegel.de habe ich jedoch gerade gelesen, dass alle Entschädigungsansprüche von vor dem 15.8.17 sich an der Insolvenztabelle anmelden müssen. Für Flüge die nach der Insolvenzstellung gehen und z.b. verspätet / annulliert werden gelten wieder die üblichen Regularien. ( auch wenn gleich darauf hingewiesen wird, dass ein Zahlung dann trotzdem ungewiss ist)
So habe ich das eben auch auf airberlin.de verstanden. Naja wie auch immer... ich hoffe einfach, dass alles klappt und wir gar keine Ansprüche geltend machen müssen . Das wäre am besten...
So habe ich das eben auch auf airberlin.de verstanden. Naja wie auch immer... ich hoffe einfach, dass alles klappt und wir gar keine Ansprüche geltend machen müssen . Das wäre am besten...