Ich habe nach meinem letzten Gespräch mit EW einen Anwalt für Reiserecht kontaktiert. Außerdem habe ich noch anderweitige Recherchen zu EW eingeholt, da mein Fall scheinbar kein „Einzelfall“ ist.
Nun ein kleines Zwischenergebnis:
Da frage ich als mündiger Bürger tatsächlich, ob die Fluggesellschaft mich bei bestätigter Buchung einseitig sitzen lassen, umbuchen oder an anderen Flughäfen aussetzen darf?
Ist es Recht, wenn gesetzlich festgelegte Fluggastrechte von Fluggesellschaften mit Füßen getreten werden???
Fluggesellschaften machen sich ein menschliches Charaktermerkmal zu Eigen: Der Mensch ist faul und risikoscheu. Die Fluggesellschaften wissen genau, wenn sie einfach dummdreist zumachen, sich ducken und die Sache nur lange genug aussitzen, haben die wenigsten Flugpassagiere das Rückgrat, um ihre "Drohungen", einen Anwalt einzuschalten und notfalls zu klagen, wahrzumachen.
Die Airlines bekommen täglich tausende Briefe und Mails mit den leeren Drohungen, dass Passagiere sonst zum Anwalt gehen, wenn die Airline nicht zahlt. Die Fluggesellschaften wissen, dass 99% der Passagiere nicht den Mut haben, genau das auch zu tun. Sind die Flugpassagiere erst einmal lange genug zermürbt, geben die meisten unerfahrenen, unsicheren und ängstlichen Passagiere auf. Diejenigen Fluggäste, die dann noch etwas rumzetern, bekommen eben ein nettes (Textbaustein-) Antwortschreiben, in dem irgendeine lächerliche Ausrede angeführt wird, weshalb man angeblich nicht zahlen müsste. Und wer dann immer noch nicht Ruhe gibt, erhält gnädiger weise einen "Fluggutschein" über 50 EUR und soll sich endlich ver...
Damit lösen Fluggesellschaften den Großteil aller Fälle. Diese sog. "Forderungsabwehr"-Taktik der Airlines ist bei den risikoscheuen und handzahmen Verbrauchern so erfolgreich, dass die Bosse in den Vorstandsetagen der Fluggesellschaften wahrscheinlich aus dem Lachen nicht mehr herauskommen. Die ersparten Millionen, die man eigentlich den Flugpassagieren schuldet, kann man ja dann als Boni an die Vorstandsetage und Aktionäre ausschütten.
Mir ist nun klar geworden, dass es nur 2 Alternativen gibt:
Alternative A (wohl möglich von EW favorisiert):
Stornierung der kompletten Buchung bei EW. Eine gleichwertige Neubuchung wäre nur mit LH möglich und um 500€ je Person teurer. Mit anderen Fluggesellschaften und mindestens dreimal umsteigen bei bescheideneren Flugzeiten wäre für mindestens 300€ je Person Aufpreis möglich.
Alternative B:
Ich nehme das Angebot mit den neuen alternativen Flughäfen an.
Gleichzeitig lasse ich mir vom Rechtsanwalt alle anfallenden Mehrkosten (Autovermietung, Hotelbuchungen, Fahrtkosten usw.) einfordern. Natürlich wird alles rechtssicher dokumentiert. Zuzüglich der Anwaltskosten kommt da eine Summe zusammen, die finanziell nicht im Verhältnis zur Umbuchung auf unseren gewünschten Flughafen liegt.
Ob Alternative A oder B. Beides ist mit Mehrkosten für mich verbunden. Bei Alternative B habe ich nur die realistische Aussicht meine Kosten erstattet zu bekommen, sofern Eurowings nicht Insolvenz anmeldet.
Ich werden jedenfalls meine Fluggastrechte mit Hilfe eines Anwalts durchzusetzen. EW und auch andere Fluggesellschaften sollen nicht glauben, dass es "normal" wäre, Verbraucherrechte mit Füßen zu treten und gute Kunden als Dummköpfe zu verkaufen.
Fazit: Finger weg von Eurowings. Ihr erspart euch jede Menge Ärger!