gama02
FLI-Silver-Member
Hallo Nicola!
Auch ich bin gerne mit dabei und verfolge eure Reise gespannt!
Auch ich bin gerne mit dabei und verfolge eure Reise gespannt!
Es gibt einen Button „Mein Flug hat sich geändert oder ist verspätet“, ich habe aber keine Ahnung was genau dann passiert.Wie geht das in so einem Fall mit dem Alamo-Mietwagen weiter? Gewähren die zwei Tage Kulanz oder stornieren und neu buchen?
Sofern es um den Zubringer geht, hast Du Anspruch auf Entschädigung nach EU 261 da Start innerhalb der EUob wir Anspruch auf Entschädigung haben? Ich meine ja, bin aber nicht sicher.
Selbst wenn man erst ab LHR startet, hat man den Anspruch, da UK diese Regelung übernommen hat.Sofern es um den Zubringer geht, hast Du Anspruch auf Entschädigung nach EU 261 da Start innerhalb der EU
Sofern Ihr Flug nun im Vereinigten Königreich starten sollte, ergeben sich jedoch kleine Änderungen - sofern die ausführenden Fluggesellschaften keinen Sitz in der EU haben. Airlines mit Sitz im Vereinigten Königreich werden nicht mehr als europäische Fluggesellschaften gesehen. EU-Verordnung 261/2004 deckt also nicht mehr Flüge von britischen Fluggesellschaften, die außerhalb der EU starten.
Allerdings nimmt das Vereinigte Königreich nun Fluggastrechte für eben diese Flüge in seine nationale Gesetzgebung als "The Air Passenger Rights and Air Travel Organisers’ Licensing Regulations 2019" (APR) auf. Diese scheinen der EU-Verordnung zumindest stark zu ähneln und haben eine Aufrechterhalt der EU-Fluggastrechte als Ziel.
Oder so!Ich dachte, die haben ihr eigenes Ding gemacht, was der EU261 aber wohl ziemlich ähnlich ist.
Bedeutet der Brexit das Aus der Fluggastrechte in Europa?
Was bedeuet der Brexit eigentlich für die Fluggastrechte in Europa? Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aud der EU ändert sich auch die Gesetzeslage für viele Flüge von und nach Großbritannien.www.aviclaim.de