Hallo zusammen J
Wie angedroht hier nun noch ein Thema von mir, wo ich mal eure Hilfe brauche…
Wir werden einen Direktflug Frankfurt a.M. – Tampa haben und wir fliegen mit der Lufthansa.
Auf den Lufthansaseiten stehen zahlreiche Infos und Bestimmungen zum Fliegen mit Kindern, die ich auch brav alle studiert habe J Allerdings ist mir nicht alles ganz klar geworden, weshalb ich gestern dann die Service-Hotline der Lufthansa angerufen habe. Tja, jetzt bin ich noch verwirrter…
Hier meine Fragen:
1. Thema Handgepäck für das Baby-Kleinkind:
Unser dann 20 Monate alter Sohn wird seinen eigenen Sitzplatz haben (haben
wir ihm kostenpflichtig gebucht).
Auf den Internetseiten der LH konnte ich keine klare Aussage darüber finden,
ob wir für unser Kleinkind neben den zusätzlichen 23 kg Freigepäck auch
noch ein Handgepäckstück mitnehmen dürfen.
Bei meinem ersten Telefonanruf bei der LH-Hotline wurde mir mitgeteilt, dass
Eltern für ihr Baby bzw. Kleinkind zusätzlich zu ihrem standartmäßigen
Handgepäck noch eine Wickeltasche mitnehmen dürfen. Das lustige war, dass
betont wurde, dass diese nicht als Handgepäckstück gälte.
Doch als ich fragte, welche Maße und welches Gewicht die Wickeltasche nicht
überschreiten dürfe, wurden mir exakt die Angaben für Handgepäck
durchgegeben. Also maximal 8 kg und maximal 118 cm Umfang…
Da mir der Herr, mit dem ich sprach, irgendwie nicht so gut informiert erschien,
habe ich zwei Stunden später noch einmal die Hotline angerufen und
hatte jemand anderen an der Strippe. Da hieß es dann plötzlich, dass wir für unser Kind keine Wickeltasche zusätzlich zum Handgepäck mitnehmen
dürften, sondern einer von den Eltern sein Handgepäck durch die
Wickeltasche ersetzen müsse, wenn wir eine mitnehmen wollten… Ich fragte
nach, ob denn die Tatsache, dass unser Sohn einen eigenen,
kostenpflichtigen Sitzplatz hat, nicht dazu führt, dass er auch Anrecht auf ein eigenes Handgepäckstück habe. Dies verneinte mir die Dame. Sie meinte, erst Kinder ab zwei Jahren hätten Anspruch auf ein eigenes Handgepäckstück.
Wie ist es denn jetzt wirklich? Kann man für sein Kleinkind ein zusätzliches Handgepäckstück mitnehmen oder nicht?
2. Thema Buggy:
Auf der Lufthansahomepage steht, dass man mit dem Buggy bis ans Flugzeug ran fahren darf, wo er einem dann abgenommen und nach Landung direkt
wieder ausgehändigt wird. Auch steh da, dass man einen Buggy oder
Kindersitz als Handgepäckstück mitnehmen darf. Jetzt frage ich mich, ob der
Buggy als Handgepäckstück gilt, auch wenn wir ihn nicht direkt mit in die
Fluggastkabine rein nehmen, sondern ihn an der Tür abgeben? Wenn dem so
ist, dürfen wir dann trotzdem zusätzlich zum Buggy noch eine Wickeltasche
(oder so was in der Art) für unseren Zwerg mit in die Fluggastkabine nehmen
– vorausgesetzt, meine Frage Nr. 1 ergibt nicht sowieso, dass wir kein Anrecht
auf eine zusätzliche Tasche für unser Kleinkind haben…
3. Thema Cares-Gurt:
Wir wollen unbedingt den Cares-Gurt im Flugzeug als Rückhaltesystem
verwenden, diese Loop-Belts finden wir gruselig…
Nun haben wir gelesen, dass ausgerechnet die Lufthansa die Nutzung des
Cares nicht gestattet, obwohl dieser ja zertifiziert ist und die meisten
Fluggesellschaften den Cares problemlos akzeptieren… Unsere Horrorvorstellung ist, dass wir da mit unserem Schatz im Flugzeug stecken
und die Flugbegleiter uns den Cares nicht nutzen lassen wollen sondern
darauf bestehen, dass wir unser Kind mit dem Loop-Belt auf dem Schoß
sichern. Wie sind eure Erfahrungen mit Cares und Lufthansa? Hatten manche
von euch da schon mal Schwierigkeiten und wenn ja, wie konntet ihr das
lösen?
Wir hatten schon überlegt, als Notnagel noch einen Luftikid mitzunehmen. Das
Problem ist nur, dass die Luftikids ja nicht mehr produziert werden und man
deshalb nur mit Glück noch an einen gebrauchten ran kommt. Also falls hier
jemand von euch noch einen intakten Luftikid abzugeben hätte, wir wären
interessiert
Vielen lieben Dank schon mal für eure erneute Unterstützung – ich bin wirklich dankbar für eure Hilfsbereitschaft.
Wie angedroht hier nun noch ein Thema von mir, wo ich mal eure Hilfe brauche…
Wir werden einen Direktflug Frankfurt a.M. – Tampa haben und wir fliegen mit der Lufthansa.
Auf den Lufthansaseiten stehen zahlreiche Infos und Bestimmungen zum Fliegen mit Kindern, die ich auch brav alle studiert habe J Allerdings ist mir nicht alles ganz klar geworden, weshalb ich gestern dann die Service-Hotline der Lufthansa angerufen habe. Tja, jetzt bin ich noch verwirrter…
Hier meine Fragen:
1. Thema Handgepäck für das Baby-Kleinkind:
Unser dann 20 Monate alter Sohn wird seinen eigenen Sitzplatz haben (haben
wir ihm kostenpflichtig gebucht).
Auf den Internetseiten der LH konnte ich keine klare Aussage darüber finden,
ob wir für unser Kleinkind neben den zusätzlichen 23 kg Freigepäck auch
noch ein Handgepäckstück mitnehmen dürfen.
Bei meinem ersten Telefonanruf bei der LH-Hotline wurde mir mitgeteilt, dass
Eltern für ihr Baby bzw. Kleinkind zusätzlich zu ihrem standartmäßigen
Handgepäck noch eine Wickeltasche mitnehmen dürfen. Das lustige war, dass
betont wurde, dass diese nicht als Handgepäckstück gälte.
Doch als ich fragte, welche Maße und welches Gewicht die Wickeltasche nicht
überschreiten dürfe, wurden mir exakt die Angaben für Handgepäck
durchgegeben. Also maximal 8 kg und maximal 118 cm Umfang…
Da mir der Herr, mit dem ich sprach, irgendwie nicht so gut informiert erschien,
habe ich zwei Stunden später noch einmal die Hotline angerufen und
hatte jemand anderen an der Strippe. Da hieß es dann plötzlich, dass wir für unser Kind keine Wickeltasche zusätzlich zum Handgepäck mitnehmen
dürften, sondern einer von den Eltern sein Handgepäck durch die
Wickeltasche ersetzen müsse, wenn wir eine mitnehmen wollten… Ich fragte
nach, ob denn die Tatsache, dass unser Sohn einen eigenen,
kostenpflichtigen Sitzplatz hat, nicht dazu führt, dass er auch Anrecht auf ein eigenes Handgepäckstück habe. Dies verneinte mir die Dame. Sie meinte, erst Kinder ab zwei Jahren hätten Anspruch auf ein eigenes Handgepäckstück.
Wie ist es denn jetzt wirklich? Kann man für sein Kleinkind ein zusätzliches Handgepäckstück mitnehmen oder nicht?
2. Thema Buggy:
Auf der Lufthansahomepage steht, dass man mit dem Buggy bis ans Flugzeug ran fahren darf, wo er einem dann abgenommen und nach Landung direkt
wieder ausgehändigt wird. Auch steh da, dass man einen Buggy oder
Kindersitz als Handgepäckstück mitnehmen darf. Jetzt frage ich mich, ob der
Buggy als Handgepäckstück gilt, auch wenn wir ihn nicht direkt mit in die
Fluggastkabine rein nehmen, sondern ihn an der Tür abgeben? Wenn dem so
ist, dürfen wir dann trotzdem zusätzlich zum Buggy noch eine Wickeltasche
(oder so was in der Art) für unseren Zwerg mit in die Fluggastkabine nehmen
– vorausgesetzt, meine Frage Nr. 1 ergibt nicht sowieso, dass wir kein Anrecht
auf eine zusätzliche Tasche für unser Kleinkind haben…
3. Thema Cares-Gurt:
Wir wollen unbedingt den Cares-Gurt im Flugzeug als Rückhaltesystem
verwenden, diese Loop-Belts finden wir gruselig…
Nun haben wir gelesen, dass ausgerechnet die Lufthansa die Nutzung des
Cares nicht gestattet, obwohl dieser ja zertifiziert ist und die meisten
Fluggesellschaften den Cares problemlos akzeptieren… Unsere Horrorvorstellung ist, dass wir da mit unserem Schatz im Flugzeug stecken
und die Flugbegleiter uns den Cares nicht nutzen lassen wollen sondern
darauf bestehen, dass wir unser Kind mit dem Loop-Belt auf dem Schoß
sichern. Wie sind eure Erfahrungen mit Cares und Lufthansa? Hatten manche
von euch da schon mal Schwierigkeiten und wenn ja, wie konntet ihr das
lösen?
Wir hatten schon überlegt, als Notnagel noch einen Luftikid mitzunehmen. Das
Problem ist nur, dass die Luftikids ja nicht mehr produziert werden und man
deshalb nur mit Glück noch an einen gebrauchten ran kommt. Also falls hier
jemand von euch noch einen intakten Luftikid abzugeben hätte, wir wären
interessiert
Vielen lieben Dank schon mal für eure erneute Unterstützung – ich bin wirklich dankbar für eure Hilfsbereitschaft.