Folgende Antwort habe ich von der Schlichtungsstelle vor kurzem erhalten.
Quelle Antwortmail von der Schlichtungsstelle:
"Sehr geehrter Herr xxxxx,
seit Sie im Oktober 2023 Ihren Schlichtungsantrag bei uns gestellt haben, ist einige Zeit vergangen. Daher möchten wir Ihnen heute einige Informationen zum Sachstand geben.
Aktuell haben wir einen Höchststand an offenen Schlichtungsverfahren. Der Grund dafür ist der außergewöhnlich starke Fallanstieg in den vergangenen zwei Jahren, der sich insgesamt mehr als verdoppelte:
Der sich daraus ergebene Rückstand ist eine gewaltige Herausforderung, den wir mit personeller Verstärkung, prozessualer Optimierung und einem hohen persönlichen Einsatz des gesamten söp-Teams begegnen. Trotzdem können wir längere Bearbeitungszeiten aktuell leider nicht vermeiden.
Vermutlich fragen Sie sich, wann Ihr Fall nun an der Reihe ist. Da wir je nach Fallkonstellation unterschiedliche Lösungswege wählen, ist eine konkrete zeitliche Einschätzung nicht möglich. Wichtig für Sie: Es entstehen Ihnen keine Nachteile im Hinblick auf eine Verjährung Ihrer Ansprüche, denn die Verjährung ist während der Dauer des Schlichtungsverfahrens gehemmt (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB).
Wir melden uns selbstverständlich unaufgefordert bei Ihnen, sobald es Neuigkeiten gibt. Damit wir uns auf die eigentliche Fallbearbeitung konzentrieren können, bitten wir Sie von Sachstandsanfragen abzusehen. Nur wenn Sie Ihr Anliegen auf anderem Wege verfolgen und Ihren Schlichtungsantrag zurückziehen wollen, geben Sie uns bitte eine kurze Rückmeldung.
Wir arbeiten mit vollem Einsatz daran, Ihr Anliegen so bald wie möglich abschließend zu bearbeiten, und hoffen auf Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
xxx."
Quelle Antwortmail von der Schlichtungsstelle:
"Sehr geehrter Herr xxxxx,
seit Sie im Oktober 2023 Ihren Schlichtungsantrag bei uns gestellt haben, ist einige Zeit vergangen. Daher möchten wir Ihnen heute einige Informationen zum Sachstand geben.
Aktuell haben wir einen Höchststand an offenen Schlichtungsverfahren. Der Grund dafür ist der außergewöhnlich starke Fallanstieg in den vergangenen zwei Jahren, der sich insgesamt mehr als verdoppelte:
Der sich daraus ergebene Rückstand ist eine gewaltige Herausforderung, den wir mit personeller Verstärkung, prozessualer Optimierung und einem hohen persönlichen Einsatz des gesamten söp-Teams begegnen. Trotzdem können wir längere Bearbeitungszeiten aktuell leider nicht vermeiden.
Vermutlich fragen Sie sich, wann Ihr Fall nun an der Reihe ist. Da wir je nach Fallkonstellation unterschiedliche Lösungswege wählen, ist eine konkrete zeitliche Einschätzung nicht möglich. Wichtig für Sie: Es entstehen Ihnen keine Nachteile im Hinblick auf eine Verjährung Ihrer Ansprüche, denn die Verjährung ist während der Dauer des Schlichtungsverfahrens gehemmt (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB).
Wir melden uns selbstverständlich unaufgefordert bei Ihnen, sobald es Neuigkeiten gibt. Damit wir uns auf die eigentliche Fallbearbeitung konzentrieren können, bitten wir Sie von Sachstandsanfragen abzusehen. Nur wenn Sie Ihr Anliegen auf anderem Wege verfolgen und Ihren Schlichtungsantrag zurückziehen wollen, geben Sie uns bitte eine kurze Rückmeldung.
Wir arbeiten mit vollem Einsatz daran, Ihr Anliegen so bald wie möglich abschließend zu bearbeiten, und hoffen auf Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
xxx."