Neue Informationen zu ESTA

ck239

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unknown

Das habe ich eingetragen und eine Bestätigung bekommen.
 

Kerstin70

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Wie hier im Treat schon ein paar mal geschrieben unknown, einige schreiben auch die Personalausweisnummern rein. Bei uns in Deutschland gibt es so eine Nummer nicht.
 

Die Hex

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Habe grade gelesen das mit den neuen Bestimmungen ab heute alle Esta ihre Gültigkeit verlieren( auch wenn Esta noch gültig war) wenn an in den vergangenen Jahren in einem der Länder war die auf der Liste stehen.

Ich frage mich wie das die Menschen machen die beruflich in die Länder reisen mussten? Die brauchen jetzt alle ein Visum. Krass...
 

Manoli

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Habe grade gelesen das mit den neuen Bestimmungen ab heute alle Esta ihre Gültigkeit verlieren( auch wenn Esta noch gültig war) wenn an in den vergangenen Jahren in einem der Länder war die auf der Liste stehen.

Hier der Link zum Text des auswärtigen Amtes, in dem steht, dass bereits erteilte Genehmigungen für diesen Personenkreis ihre Gültigkeit verlieren:

https://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/UsaVereinigteStaatenSicherheit.html

Ich frage mich wie das die Menschen machen die beruflich in die Länder reisen mussten? Die brauchen jetzt alle ein Visum. Krass...

Da Oli erst letztes Jahr beruflich im Iran war und eventuell noch vor dem Sommerurlaub in den Irak fliegen muss, kann ich demnächst berichten, wie es läuft und ob Erik und ich noch problemlos eine Genehmigung bekommen oder gleich mit als potenziell gefährlich eingestuft werden ;).
Am besten finde ich, dass es ein großer US-Konzern ist, der ihn da hinschickt und uns diesen zusätzlichen Nervkram jetzt einbrockt!

Liebe Grüße
Manu
 

Die Hex

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Das ist ja eine Farce. Ein US Konzern schickt ihn hin und verweigert seinen Arbeitnehmern gleichzeitig die Einreise mit Esta? Krass... Jetzt muss er zur Botschaft gell? Und ihr gleich mit?
 

Manoli

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Für mich und Erik werde ich ganz normal neue Estas beantragen und gehe davon aus, dass sie problemlos durchgehen.
Oli wird sich um ein B1/B2 Visum kümmern, das er bestimmt auch bekommt, und dann ist das Thema für die nächsten Jahre durch.
Die Kosten wird sein Arbeitgeber übernehmen, da bin ich mir ebenfalls ziemlich sicher.
Ich ärgere mich einfach nur über den zusätzlichen Zeitaufwand, aber es nützt ja nix ;).

Liebe Grüße
Manu
 

topefa

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1. Aufenthaltsadresse

Ich habe schon mehrfach UNKNOWN beim letzten Mal angegeben und das war gar kein Problem! Ich habe eher angst, dass wenn man einen angibt, dass sie dann denken man kennt jemand und will in dem Land verbleiben.....Weiss der Geier, was da besser ist:?: Gruß SUNNY

Lt. dem Link des Auswärtigen Amts von Manoli im Absatz "Allgemeine Reiseinformationen" könnte bei Nichtangabe eines Aufenthaltsortes die Einreise verweigert werden! Darum, bei einer Rundreise, wie im Link empfohlen, die erste Adresse (z.B. Hotel) angeben, anstatt gar nichts bzw. "unknown"!
 

gumpi67

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Lt. dem Link des Auswärtigen Amts von Manoli im Absatz "Allgemeine Reiseinformationen" könnte bei Nichtangabe eines Aufenthaltsortes die Einreise verweigert werden! Darum, bei einer Rundreise, wie im Link empfohlen, die erste Adresse (z.B. Hotel) angeben, anstatt gar nichts bzw. "unknown"!

Bei meiner letzten Einreise (Dez. 2015) habe ich die erste Hoteladresse angegeben. Der Immigration-Officer hat sich auf genau diese Adresse bezogen und wollte wissen, ob es sich dabei um ein Hotel handelt. Den Hotelnamen hat er dann sogar am Zollformular ergänzt.

Ich kann also nur zustimmen, dass es besser ist, auch bei einer Rundreise die erste Hoteladresse anzugeben, als "unknown" einzugeben. Eigentlich rechne ich damit, dass demnächst vielleicht sogar die Reservierungsbestätigung bei der Einreise vorgelegt werden muss.... (wäre für uns kein Problem, da wir die Nächtigungen immer vorbuchen)
 

Caki

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Habe gerade auch das Vergnügen mit einem neuen ESTA Antrag gehabt.
Wundere mich nur, dass nirgendwo mein 2. Vorname ins Spiel kommt.

Bei der Buchung der Kreuzfahrt war der noch MEGA wichtig, weilman mir sonst evtl. Probleme bei der Einreise bzw. beim Betreten des Schiffesmachen könnte.
Ist der 2. Vorname für ESTA dann doch nichtwichtig?

Mein Antrag ist übrigens noch nichtgenehmigt, aber sicher geht das ja nicht so schnell.

 

bacchus85

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Der zweite Vorname interessiert aus meiner Erfahrung niemanden. Auch bei der Flugbuchung gebe ich meinen zweiten Vornamen nicht an und hatte noch nie irgendwelche Probleme.

Also alles gut :)
 

Floridaperle

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Der zweite Vorname interessiert aus meiner Erfahrung niemanden. Auch bei der Flugbuchung gebe ich meinen zweiten Vornamen nicht an und hatte noch nie irgendwelche Probleme.

Also alles gut :)

Sehe ich genau so! Auch die Reederei (Carnival) interessierte sich im letzten Jahr in keiner Weise für meinen 2.Vornamen.
 

Manoli

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Hier der Link zum Text des auswärtigen Amtes, in dem steht, dass bereits erteilte Genehmigungen für diesen Personenkreis ihre Gültigkeit verlieren:

https://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/UsaVereinigteStaatenSicherheit.html



Da Oli erst letztes Jahr beruflich im Iran war und eventuell noch vor dem Sommerurlaub in den Irak fliegen muss, kann ich demnächst berichten, wie es läuft

So, heute war Olis Interview-Termin im Konsulat.
Vorangegangen war vor knapp 3 Wochen die Online-Registrierung und das Ausfüllen der relativ aufwändigen Anträge.
Nachdem er online einen Haufen Fragen, wie z.B. ob er an Folterungen teilgenommen habe oder noch Schulgelder für amerikanische Schulen schuldig sei, mit gutem Gewissen verneinen und alle 40 Länder, in denen er in den letzten 5 Jahren war, angegeben hatte, konnte er den Termin in Frankfurt beantragen.
Das Interview selbst kurz und erwartungsgemäß unspektakulär. Er wurde gefragt, warum in die USA reisen möchte, warum er dies nicht mit ESTA mache und nach einer Erklärung, warum er sich im Iran aufgehalten habe.
Interessant war, dass die Mitarbeiterin des Konsulats nichts von der Regelung wusste, dass bereits erteilte Esta-Genehmigungen durch einen solchen Aufenthalt ungültig werden und davon ausging, dass es auch noch mit dem alten ESTA funktioniert hätte.
Ausprobieren wollte Oli das aber lieber nicht ;).
Auf jeden Fall wurde der Visumsantrag "approved", und er soll in ca. einer Woche seinen Pass inklusive B1/B2 zugeschickt bekommen.
Bis dahin ist OLi jetzt "passlos" unterwegs, denn sein zweiter Reisepass liegt gerade im russischen (oder war es doch das chinesische?? :-p) Konsulat für ein anderes Visum herum ;).

Liebe Grüße
Manu
 

Saarbotakt

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Ich hätte noch Fragen zu der Möglichkeit, ESTA als Gruppe zu beantragen:

- Muss die Gebühr nur einmalig entrichtet werden für die gesamte Gruppe?
- Ist es möglich, nach diesem Gruppenantrag auch mit einzelnen Personen einzureisen? Also wenn ich z. B. für meine Familie einen Gruppenantrag stelle, könnte ich dann im Jahr danach mit meiner Frau alleine, ohne kinder mit diesem Antrag einreisen?
- Ist der Gruppenantrag auch 2 Jahre gültig?

Wäre super wenn mir jemand weiterhelfen könnte, der sich damit schonmal befasst hat.
 

bacchus85

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Hallo,

die Antworten hierfür findest du eigentlich recht schnell auf der ESTA-Seite unter "Hilfe". Zum Beispiel:

"Sie können maximal 50 Anträge pro Zahlung einreichen. Die Personen in den Gruppen müssen nicht zusammen reisen."

"Außer im Falle eines Widerrufs sind Reisegenehmigungen zwei Jahre lang oder bis zum Ablauf der Gültigkeit des Reisepasses des Antragstellers gültig, je nachdem, welches Ereignis zuerst auftritt. Das Ablaufdatum Ihrer Reisegenehmigung wird in der Informationsmaske 'Genehmigung erteilt' angezeigt."
 

Saarbotakt

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Hallo,

die Antworten hierfür findest du eigentlich recht schnell auf der ESTA-Seite unter "Hilfe". Zum Beispiel:

"Sie können maximal 50 Anträge pro Zahlung einreichen. Die Personen in den Gruppen müssen nicht zusammen reisen."

"Außer im Falle eines Widerrufs sind Reisegenehmigungen zwei Jahre lang oder bis zum Ablauf der Gültigkeit des Reisepasses des Antragstellers gültig, je nachdem, welches Ereignis zuerst auftritt. Das Ablaufdatum Ihrer Reisegenehmigung wird in der Informationsmaske 'Genehmigung erteilt' angezeigt."

Ok, vielen Dank! Ich hatte gestern geschaut, war dann aber irgendwie zu blind.
 

tobie

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Ich hätte noch Fragen zu der Möglichkeit, ESTA als Gruppe zu beantragen:

- Muss die Gebühr nur einmalig entrichtet werden für die gesamte Gruppe?
- Ist es möglich, nach diesem Gruppenantrag auch mit einzelnen Personen einzureisen? Also wenn ich z. B. für meine Familie einen Gruppenantrag stelle, könnte ich dann im Jahr danach mit meiner Frau alleine, ohne kinder mit diesem Antrag einreisen?
- Ist der Gruppenantrag auch 2 Jahre gültig?

Wäre super wenn mir jemand weiterhelfen könnte, der sich damit schonmal befasst hat.
Ich weiss nicht ob ich die Frage zur Gebühr bei dir richtig verstanden habe.
Du zahlst zwar als Gruppe, aber dennoch den Preis pro Person.
 
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