Das ist eine - sorry - ziemliche naive Sicht der Dinge. Siehe nur § 20 Abs. 6 u. Abs. 7 Infektionsschutzgesetz. Eine einfache Rechtsverordnung reicht. Eine Impfverweigerung könnte dann eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Nach dem Bußgeld könnte es bei Beamten ein Disziplinverfahren obendrauf geben.
Dass eine Impfpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, hat das Bundesverwaltungsgericht schon 1959 entschieden.
Übrigens war früher (bis 1975) die Pockenschutzimpfung verpflichtend. Die Narbe habe ich noch heute.
Ja, man wundert sich, was rechtlich so alles möglich wäre, wenn der Gesetz- und Verordnungsgeber es wollen würde. Lassen wir uns mal überraschen, was noch so kommt.